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Wichtige Kurzmeldung(en)
Hinweise zur Grundsteuerreform 2022
Die bundesweite Reform ist eine beschlossene Sache und verpflichtet alle Grundstückseigentümer/ innen für jedes Grundstück (bebaut oder unbebaut, selbstbewohnt oder vermietet, Eigentumswohnung, Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus) eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes auf den 01.01.2022 abzugeben. Diese Erklärung kann ab 01.07.2022 online über das Internetportal www.elster.de eingereicht werden. Dazu müssen Sie sich jedoch vorher im Portal registrieren. Mehr erfahren Sie in dieser Erläuterung.
Aufhebung der Maskenpflicht im Rathaus
Im Zuge der aktuellen Lockerungsstrategie von Bund und Ländern wird die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Rathaus der Gemeinde Hohe Börde aufgehoben.
Da es wegen der Infektionslage jedoch immer noch ein Ansteckungsrisiko gibt, empfehlen wir in höher frequentierten Bereichen den Mund-Nasen-Schutz weiterhin zu tragen. Das freiwillige Tragen des Mund-Nasen-Schutzes im Rathaus schützt sowohl die Mitarbeiter als auch die Besucher.
Darüber hinaus ist nach wie vor für Besucher/innen des Einwohnermeldeamtes eine vorherige Terminvereinbarung (telefonisch unter 039204-781-313 bzw. 781314 oder online notwendig.
Ukrainehilfe Hohe Börde
Die Ukrainehilfe Hohe Börde arbeitet eng mit der Gemeinde Hohe Börde zusammen und versteht sich als Vermittlungs- und Kontaktstelle für Menschen, Gruppen und Institutionen aus der Hohen Börde. Die Ukrainehilfe Hohe Börde stellt Angebote und Gesuche zur Hilfe online, bietet eine Plattform zum Austausch und zur Information. Hier finden Sie mehr.
Bitte beachten: Sprechzeit im Bürgerbüro nur nach Terminvereinbarung
Aufgrund der aktuellen Pandemielage sind aufgrund der hohen Nachfrage persönliche Sprechzeiten im Bürgerbüro nur nach vorrheriger Terminvereinbarung möglich. Alle anderen Abteilungen des Rathauses sind zu den gewohnten Sprechzeiten geöffnet. Termine für das Bürgerbüro sind online hier und telefonisch unter 039204-781-310 möglich.