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Mit entsprechenden Förderprogrammen bietet die Gemeinde Hohe Börde Ihren Einwohner*innen und Bürger*innen Möglichkeiten, Fördermittel zu beantragen.

Mit der Beschlussfassung im Gemeinderat am 21.02.2012 über die Förderrichtlinie und am 12.06.2012 über die Investitionsverpflichtung für die Förderung konnte die Förderrichtlinie „Jung sucht Alt“ am 11.07.2012 in der Gemeinde Hohe Börde in Kraft treten.
Setidem ist  das Förderprogramm "Jung sucht Alt" ein erfolgreicher Dauerbrenner. Grundgedanke ist, junge Familien in den Ortschaften zu halten und zu gewinnen, Käufer von Altimmobilien zu unterstützen und das Dorfbild durch Investitionen junger Häuslebauer in den sanierungsbedürftigen Altbestand aufzuwerten.


Für die Förderung zur Rettung alter Immobilien durch junge sanierungswillige Käufer stehen jedes Jahr 84.000 € zur Verfügung. Seit 2013 konnten insgesamt 104 Antragsteller mit Fördermitteln in Höhe von 391.633 € unterstützt werden. Die meisten Altimmobilien (25) wurden mit diesem Programm in der Ortschaft Niederndodeleben finanziert. Gefolgt von Schackensleben mit 14 und Rottmersleben mit 11 Immobilien.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Altbau älter als 35 Jahre ist und sich in der Gemeinde Hohe Börde befindet. Die Förderung je Antrag ist auf sechs Jahre befristet.
Gefördert werden:

  • einmalig die Erstellung eines Altbaugutachtens vor dem Erwerb mit Bestandsaufnahme, Modernisierungsempfehlung und Kostenschätzung mit 600 €/Objekt zzgl. 300 €/Kind, maximal mit 1.500 €.
  • über 6 Jahre der Erwerb eines Altbaus ab dem Tag des Einzug mit 600 €/Objekt zzgl. 300 €/Kind, maximal mit 1.500 € im Jahr, somit max. 9.000 € Gesamtförderung. Die Auszahlung erfolgt jeweils am 01.07. eines Jahres.

Altbau im Sinne des Förderprogramms sind Gebäude älter 35 Jahre in der Gemeinde Hohe Börde.


Wenn Sie interessiert sind, Ihre Immobilie zu veräußern können Sie Kaufinteressenten auf unser Förderprogramm aufmerksam machen. Über ein „Schwarzes Brett“ in unserem Hause bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit,  Ihre Immobilie und Ihre Kontaktdaten für Interessenten zu hinterlegen. Sollten Sie eine geeignete Immobilie in Aussicht haben, nehmen Sie Kontakt mit dem Rathaus auf.

Frau Ruske
SB Beiträge/ Liegenschaften/ Bauleitplanung
 Gemeinde Hohe Börde
OT Irxleben
Bördestraße 8
D-39167 Hohe Börde
039204 781-622
039204 781-420
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Auf Grundlage eines Beschlusses des Gemeinderates zahlt die Gemeinde seit dem 01.01.2013 ein Begrüßungsgeld für neugeborene Kinder auf Antrag der Eltern.
Dabei erhlaten die Eltern

  • für jede Geburt eines Kindes einmalig 100 Euro,
  • bei Mehrlingsgeburten einmalig 500 Euro pro Kind.

Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass die Eltern schon vor der Geburt ihres Kindes in der Gemeinde Hohe Börde mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Zum Begrüßungspaket für alle Neugeborenen gehören neben dem beliebten "Börde" Wonneproppen-Lätzchen zahlreiche Informationsmaterialien für junge Eltern.

 

Frau Bischoff
SB Einrichtungen/ Gebäudemanagement
 Gemeinde Hohe Börde
OT Irxleben
Bördestraße 8
D-39167 Hohe Börde
039204 781-635
039204 781-492
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