einfaches Führungszeugnis beantragen
einfaches Führungszeugnis beantragen
In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen.
Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
- für private Zwecke (Beleg-Art N)
- zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
Kurztext
Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
- für private Zwecke (Beleg-Art N)
- zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.
- Personalausweis beziehungsweise Reisepass zum Nachweis der Identität
- Für behördliche Zwecke:
o Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks beziehungsweise des Geschäftszeichens
Für diese kommunale Leistung können wir keinen Ansprechpartner ermitteln. Bitte wählen Sie eine andere Zuständigkeitsauswahl aus.
Quelle der Inhalte: Landesportal ST