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einfaches Führungszeugnis beantragen

In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen.

Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:

  • für private Zwecke (Beleg-Art N)
  • zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)

Kurztext

Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:

  • für private Zwecke (Beleg-Art N)
  • zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)

 

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.

 

  • Personalausweis beziehungsweise Reisepass zum Nachweis der Identität
  • Für behördliche Zwecke:

o Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks beziehungsweise des Geschäftszeichens

 

  • Vollendung des 14. Lebensjahres

Rechtsgrundlage

§§ 30 ff. Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

 

Für diese kommunale Leistung können wir keinen Ansprechpartner ermitteln. Bitte wählen Sie eine andere Zuständigkeitsauswahl aus.

Quelle der Inhalte: Landesportal ST