Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Zu den öffentlichen Straßen gehören dabei auch die Parkplätze.
Sondernutzungen gewerblicher Art sind beispielsweise:
- Verkaufswagen/Verkaufsstände
- Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
- Informationsstände
- Werbeaufsteller/Werbetafeln
- Tische/Stühle
- Fahrradständer
- Plakatierung
Die Sondernutzungserlaubnis wird befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Verbunden mit dieser Erlaubnis sind Auflagen, die einzuhalten sind.
Zuständige Behörde bei Gemeindestraßen und bei Ortsdurchfahrten im Zuge von Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen ist die Straßenbaubehörde der jeweiligen Gemeindeverwaltung.
Zuständige Behörde außerhalb der Ortsdurchfahrten sind folgende Straßenbaubehörden:
- bei Kreisstraßen der jeweilige Landkreis
- bei Landesstraßen die für den Regionalbereich zuständige Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (dies gilt auch für Bundesstraßen, für die das Land im Rahmen der Auftragsverwaltung für den Bund tätig wird).
Die Anschriften lauten:
Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt
Regionalbereich Nord
Sachsenstraße 11a
39576 Stendal
Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt
Regionalbereich West
Rabahne 4
38820 Halberstadt
Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt
Regionalbereich Mitte
Tessenowstraße 1
39114 Magdeburg
Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt
Regionalbereich Ost
Gropiusallee 1
06846 Dessau-Roßlau
Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt
Regionalbereich Süd
An der Fliederwegkaserne 21
06130 Halle (Saale)
Der Antrag ist schriftlich formlos bei der jeweils zuständigen Behörde zu stellen. Im Antrag ist der Standort der geplanten Sondernutzung so präzise wie möglich zu beschreiben. Des Weiteren sind zum Beispiel die Art, Ausmaß und Dauer der Sondernutzung darzustellen.
Bei geplanter Errichtung oder Aufstellen von Anlagen sind diese und ihre Auswirkung auf die Straße zu nennen und die Größen der in Anspruch zu nehmenden Straßenflächen begründet darzulegen.
Bei geplanten Arbeiten an der Straße ist zusätzlich eine Zustimmung der zuständigen Straßenbaubehörde (s. oben) einzuholen.
Der Antrag ist rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung zu stellen. Es ist im eigenen Interesse, für die Bearbeitung einschließlich eventueller Rückfragen einen zeitlich ausreichenden Vorlauf einzuplanen.
26,00 Euro
Für die Genehmigung von baulichen Anlagen und die Zulassung von Ausnahmen zu Verboten (wie Außenwerbung) gelten andere Gebühren. Die Gebührenhöhe richtet sich nach Maßgabe von Sondernutzungsgebührenordnungen, zu denen auf Wunsch die jeweils zuständige Behörde Auskünfte erteilt.
Werden im Rahmen der Kontrolltätigkeiten ungenehmigte Sondernutzungen beziehungsweise die Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis festgestellt, wird die zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen zur Beendigung der Benutzung oder zur Erfüllung der Auflagen anordnen. Bei Nichterfüllung der Anordnung kann sie den rechtswidrigen Zustand auf Kosten des Pflichtigen beseitigen oder beseitigen lassen.
Ansprechpartner
Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe
Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-140
039204 781-410
ordnungsamt[at]hohe-boerde.de
www.hohe-boerde.de
Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Frau Latoya Böttcher
Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe
Kontakt herunterladen
039204 781144
Herr Eckhardt Marschke
Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe
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039204 781142
Frau Latoya Böttcher
Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe
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039204 781144
Herr Eckhardt Marschke
Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe
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039204 781142
Landkreis Börde - Rechtsamt - Sachgebiet Ordnung und Sicherheit
Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben, Stadt
+49 3904 7240-4243
+49 3904 7240-54291
ordnung-sicherheit[at]landkreis-boerde.de
Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331
Haldensleben, Stadt
Di. 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Herr Sebastian Reinhardt
Mitarbeiter Landkreis Börde - Rechtsamt - Sachgebiet Ordnung und Sicherheit
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+49 3904 7240-4243
+49 3904 7240-54291
ordnung-sicherheit[at]landkreis-boerde.de
Herr Sebastian Reinhardt
Mitarbeiter Landkreis Börde - Rechtsamt - Sachgebiet Ordnung und Sicherheit
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+49 3904 7240-4243
+49 3904 7240-54291
ordnung-sicherheit[at]landkreis-boerde.de
Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Verkersorganisation
Triftstraße 10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-3650
+49 3904 7240-56617
verkehrsorganisation[at]landkreis-boerde.de
Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331
Haldensleben, Stadt
Standort Haldensleben und
Standort Oschersleben
Di. 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung.
Frau Daniela Breitmeier
Mitarbeiter Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Verkersorganisation
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+49 3904 7240-3650
+49 3904 7240-3670
strassenverkehr[at]landkreis-boerde.de
Frau Daniela Breitmeier
Mitarbeiter Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Verkersorganisation
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+49 3904 7240-3650
+49 3904 7240-3670
strassenverkehr[at]landkreis-boerde.de
Quelle der Inhalte: Landesportal ST