Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Transport von gefährlichen Abfällen beantragen

Unternehmen, die in ihrem Hauptzweck gefährliche Abfälle sammeln oder befördern, mit gfährlichen Abfällen handeln oder die Bewirtschaftung gefährlicher Abfälle für Dritte vermitteln (makeln) möchten, bedürfen vorab einer Erlaubnis der zuständigen Behörde.


Unternehmen, die diese abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten im Hauptzweck ausschließlich mit nicht gefährlichen Abfällen durchführen möchten, müssen dies der zuständigen Behörde vorab anzeigen. Die Anzeigepflicht gilt u. a. auch für Entsorgngsfachbetriebe, die von der Erlaubnispflicht ausgenommen sind sowie für Unternehmen mit einem anderen Hauptzweck, die aber gelegentlich die von ihnen erzeugten Abfälle im Rahmen ihrer eigenen gewerblichen Tätigkeit selbst sammeln, befördern, handeln oder makeln (sogenannte wirschaftliche Untenehmen, wie z.B. Handwerksbetriebe). Weitere Ausnahmen bestimmt die Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV).

 

Die Zuständigkeit liegt bei der unteren Abfallbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Ihr Betrieb seinen Hauptsitz hat. Für ausländische Unternehmen ist die Behörde zuständig, in deren Bereich die Tätigkeit beginnt oder erstmals ausgeführt wird.

 

Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt, Teil 2 Abfallrechtliche Angelegenheiten, lfd. Nr. 7 Anzeige- und Erlaubnisverordnung.
Sie werden bei der Erlaubnis nach Zeitaufwand erhoben.

 

Es werden die im Abschnitt "Verfahrensablauf" genannten Unterlagen benötigt.

 

Fahrzeuge, mit denen Abfälle auf öffentlichen Straßen befördert werden, sind mit einem A-Schild zu kennzeichnen. Beförderer im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen sind von dieser Kennzeichnungspflicht befreit.

Details zu den neuen rechtlichen Anforderungen nach der AbfAEV und dem KrWG sind in den Vollzugshinweisen erläutert.

Datensammlung Sachsen-Anhalt Einstufung von Abfällen anhand ihrer Gefährlichkeit

Vollzugshinweise zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (PDF)

 


Ansprechpartner

Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe

Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-140
039204 781-410
ordnungsamt[at]hohe-boerde.de
www.hohe-boerde.de

Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Abfallüberwachung

Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-6236
+49 3904 7240-54150
abfallueberwachung[at]landkreis-boerde.de

Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben, Stadt

Di. 9:00 - 12:00, 13:00 bis 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Herr Thomas Kretschmer

Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Abfallüberwachung

Herr Thomas Kretschmer

Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Abfallüberwachung

Quelle der Inhalte: Landesportal ST