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Einheitlichen Ansprechpartner nutzen

Wenn Sie unternehmerisch oder beruflich in Deutschland tätig werden wollen, informieren Sie die einheitlichen Ansprechpartner über rechtliche Anforderungen und helfen Ihnen, Verwaltungsverfahren schnell und einfach online abzuwickeln.

Als Teil eines europaweiten Netzwerks ermöglichen Ihnen die einheitlichen Ansprechpartner einen einfachen Zugang zu Verwaltungen und Behörden.
Die einheitlichen Ansprechpartner helfen Ihnen,

  • wenn Sie unternehmerisch in Deutschland tätig werden wollen oder
  • wenn Sie sich Ihre berufliche Qualifikation formal anerkennen lassen wollen.

Die einheitlichen Ansprechpartner informieren Sie über:

  • Antragstellung und erforderliche Unterlagen,
  • zuständige Stellen,
  • Kosten und
  • Dauer des Verwaltungsverfahrens.

Die einheitlichen Ansprechpartner übernehmen für Sie auch die komplette elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren. Sie nehmen Ihren Antrag entgegen und leiten diesen an die zuständigen Behörden weiter. Sie ersparen sich dadurch Behördengänge.
Das Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner besteht aus Internet-Portalen und persönlichen Ansprechpartnern.

Hinweis:
Wenn Sie in einem anderen Land der Europäischen Union (EU) unternehmerisch oder beruflich tätig werden wollen, finden Sie den passenden einheitlichen Ansprechpartner auf der Internetseite der EU-Kommission.

Kurztext

  • Verwaltungsverfahren über eine einheitliche Stelle Abwicklung
  • Verwaltungsverfahren ohne Behördengänge einfacher und schneller online erledigen
  • den Service der einheitlichen Ansprechpartner können nutzen:
    • Dienstleister
    • Unternehmen
    • Gründer
    • Personen, die sich ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen wollen
  • Informationen über:
    • Antragstellung, Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen,
    • zuständige Stellen,
    • Kosten und
    • Dauer des Verwaltungsverfahrens
  • Auskunft durch: einheitlichen Ansprechpartnern (EA)
  • Beantragung über: einheitliche Ansprechpartner (EA) können mit der kompletten Abwicklung von Verwaltungsverfahren beauftragt werden
    • verschiedene Kontaktmöglichkeiten:
      • EA-Online-Portale
      • EA-Webseiten
      • telefonische Ansprechpartner
      • E-Mail
  • zuständig: Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner
    • Koordinierung: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

 

Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt, Koordinierungsstelle EG-DLR.

 

  • bei der Abwicklung von Verfahren: Fristen hängen vom jeweiligen Verfahren ab und sind den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen zu entnehmen

Hinweis:
Die Frist beginnt erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden.

 

Die Informationsangebote der einheitlichen Ansprechpartner sind in der Regel kostenfrei. Für die Beratung und die Abwicklung von Verwaltungsverfahren über einen einheitlichen Ansprechpartner müssen Sie in einzelnen Bundesländern Gebühren bezahlen.

Informationen zur Höhe der Gebühren finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen einheitlichen Ansprechpartner.

Bundesländer ohne EA-Gebühren:

  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hessen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Bundesländer mit EA-Gebühren:

  • Baden-Württemberg
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Sachsen

Hinweis:
Neben der Bearbeitungsgebühr für den Service der einheitlichen Ansprechpartner müssen Sie die regulären Gebühren für Ihr Verwaltungsverfahren bezahlen.

Die Höhe dieser Gebühren hängt vom jeweiligen Verwaltungsverfahren ab. Informationen hierzu finden Sie in den Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Verwaltungsverfahren.

 

Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von Ihrem konkreten Vorhaben ab.

Hinweis:
Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der zuständigen einheitlichen Ansprechpartner.

 

Den Service der einheitlichen Ansprechpartner können nutzen:

  • Dienstleister,
  • Unternehmen,
  • Gründende und
  • Personen, die sich ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen wollen

aus

  • der Bundesrepublik Deutschland,
  • einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder
  • einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), zur Zeit
    • Island,
    • Liechtenstein oder
    • Norwegen.

Rechtsbehelf

keine

Rechtsgrundlage

Artikel 6 Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt

Artikel 57 und 57a Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU

Anhang III Nummer 1 Verordnung (EU) 2018/1724 über Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors

§§ 71a bis e Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

 

  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Hinweis: je nach abzuwickelnden Verfahren kann Schriftform oder persönliches Erscheinen erforderlich sein. Details finden Sie in den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen.

Auf den Portalen des Netzwerks einheitlicher Ansprechpartner

Unterstützende Institutionen

Informationen über Verbände und Organisationen, die Unternehmen und auch Kunden weitergehend beraten und unterstützen können, erhalten Sie vom EA.

 


Ansprechpartner

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Stabsstelle Einheitlicher Ansprechpartner, Innenrevision

Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale), Stadt
0345 514-0
0345 514-1477
poststelle[at]lvwa.sachsen-anhalt.de
lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/

Postanschrift:
06003 Halle (Saale), Stadt

Wir sind im Rahmen der Sprechzeiten nach Terminabsprache für Sie erreichbar:

Dienstag:
9:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 15:30 Uhr

Donnerstag:
9:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 15:30 Uhr

Frau Steffi Bien

Mitarbeiter Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Stabsstelle Einheitlicher Ansprechpartner, Innenrevision

Frau Steffi Bien

Mitarbeiter Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Stabsstelle Einheitlicher Ansprechpartner, Innenrevision

Quelle der Inhalte: Landesportal ST