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Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Straßenreinigung dient der Sauberhaltung und Gewährleistung der Befahrbarkeit bzw. der Begehbarkeit der dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslagen der Gemeinde Hohe Börde. Sie trägt stark zu der Erhaltung eines sauberen Ortsbildes bei.

Durch wen, wo, wie und wie oft die Straßenreinigung zu erfolgen hat, ist ausführlich in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Hohe Börde geregelt.

Die Straßenreinigung obliegt der Gemeinde, soweit die Reinigung nicht den Grundstückseigentümern nach den §§ 3,4 und 5 der Straßenreinigungssatzung übertragen wird. Die o.g. Paragraphen bezeichnen die 3 verschiedenen Straßenverzeichnisse, welche über die jeweilige Übertragung der Reinigungspflicht entscheiden. Eine detaillierte Ansicht, welche Straßen zu welchem Verzeichnis zugeordnet sind, finden Sie in der Anlage zur Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Hohe Börde (ab Seite 4). Zusammenfassend fällt ein Großteil der Straßen unter dem Straßenverzeichnis I (§3). Hiernach wird die Straßenreinigungspflicht für die im Straßenverzeichnis I genannten öffentlichen Straßen fast vollständig auf die Eigentümer der durch diese öffentlichen Straßen erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke übertragen. Die Übertragung erfolgt gemäß § 2 Absatz a bis g. Die Reinigungspflicht erstreckt sich somit bis zu der Straßenmitte, genauer auf die:
a)    Gehwege, 
b)    Grünflächen, 
c)    Haltestellen- und Parkbuchten,
d)    Radwege
e)    Straßenrinnen, 
f)    Fahrbahnen und
g)    Überwege.

Bei Straßen des Straßenverzeichnis II erfolgt die Übertragung gemäß § 2 Abs. a bis d. Bei Straßen des Straßenverzeichnis III erfolgt die Übertragung gemäß § 2 Abs. a bis e.

Die Straßenreinigung umfasst die Beseitigung von gesundheitsgefährdendem oder belästigendem Unrat, Unkraut oder Gras und das Beseitigen von Ästen, Scherben, Verpackungen, groben Verunreinigungen, Laub, Schlamm oder ähnlichem. Grünstreifen zwischen dem Grundstück und Gehweg werden durch die Verpflichteten gereinigt und durch die Gemeinde gepflegt. Grünstreifen zwischen Geh-, Rad- oder gemeinsamen Geh- und Radweg und der Straße werden durch die Gemeinde gereinigt und gepflegt. Die Pflege umfasst das Bepflanzen, Düngen, Beschneiden, Wässern und Mähen der Grünfläche.

Die Reinigung ist vor jedem Sonntag und vor jedem gesetzlichen Feiertag vorzunehmen, soweit keine besonderen Umstände bestehen, die ein sofortiges Räumen notwendig machen.

Die Straßenreinigungssatzung kann auch im Rathaus der Gemeinde Hohe Börde am Dienstag und Donnerstag während den Sprechzeiten von 09:00 bis 12:00 sowie 13:30 bis 18:00 Uhr sowie am Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr eingesehen werden.