Das Ordnungsamt der Gemeinde Hohe Börde informiert aufgrund wiederholter Beschwerden über die Beachtung der Entsorgung von Hundekot.
Gemäß § 7 Absatz 3 der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde sind Hundehalter dazu verpflichtet, zu verhüten, dass ihr Hund die Straßen und Anlagen verunreinigt. Bei Verunreinigungen ist der Hundehalter zur Säuberung verpflichtet. Dies gilt besonders auf Spielplätzen, in Gärten, auf öffentlichen Plätzen, auf Gehwegen oder in Grünanlagen.
Leider wird dies nicht immer beachtet. Dabei ist es nicht nur in der Gefahrenabwehrverordnung vorgeschrieben, sondern auch eine Frage des Respekts gegenüber anderen Bürgern, den Kot des Tieres zu entsorgen, um ein sauberes Ortsbild zu bewahren. Die Nichtbeachtung erfüllt einen Ordnungswidrigkeitstatbestand, der mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Eine einfache Entsorgung in der Restmülltonne oder nahegelegenen Mülleimern in den Ortschaften ermöglicht es dem Hundehalter, seiner Pflicht und Verantwortung nachzukommen. Zudem stellt die Gemeinde auch kostenfreie Tüten zur Entsorgung im Rathaus bereit.
Das Ordnungsamt bittet daher alle Hundehalter, den Kot Ihrer Hunde stets zu entsorgen. So kann gemeinsam zu einem sauberen Ortsbild beigetragen werden.