Seit dem 01.01.2025 gilt europaweit die verpflichtende getrennte Sammlung von Alttextilien bzw. Textilabfällen nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz. Diese Regelung hat das Ziel, das Textilrecycling zu fördern. Grundsätzlich sollen sämtliche Textilien, sowohl gut erhaltene, noch tragbare Textilien getrennt von zerschlissenen, stark beschmutzten Textilien gesammelt werden.
- Wiederverwendbare, saubere Kleidung und Textilien können wie gewohnt in den aufgestellten Altkleidercontainern in den Ortschaften der Gemeinde Hohe Börde abgegeben werden. Hierzu gehören unter anderem: Bekleidung, Schuhe (paarweise gebündelt), Tisch,- Bett- und Haushaltswäsche, Taschen und Schlafsäcke.
- Zerschlissene, stark verschmutzte Bekleidung bzw. Textilien werden in der Restmülltonne entsorgt. Hierzu gehören: kaputte, zerschlissene, nasse, verschmutzte Kleidung oder Haushaltstextilien, beschädigte und stark verschmutzte Schuhe, textilfremde Materialien, Textilabfälle, Schnittreste, Matratzen, Polsterauflagen, Teppiche oder Dämmstoffe, Zelte, Planen, Skischuhe, Inlineskates und Gummistiefel.
Oft werden die mit Textilien gefüllten Säcke um die Altkleidercontainer abgelegt, wenn diese voll sind. Die abgelegten Säcke und Kartons werden nass und der Platz vermüllt, was das Ortsbild erheblich beeinträchtigt. Die Gemeinde bittet in diesem Fall darum, abzuwarten, bis die Container zwischenzeitlich geleert wurden und es dann noch einmal zu versuchen.
Zusätzlich haben Bürger die Möglichkeit, Ihre Alttextilien gebührenpflichtig auf den Kleinannahmestellen des Kommunalservice Landkreis Börde AöR (Elbeu, Wanzleben, Haldensleben, Oschersleben und Oebisfelde) abzugeben. Eine genaue Liste der Standorte und eine allgemeine Mitteilung des Kommunalservice zu den Alttextilien finden Sie auf der Internetseite des Kommunalservice. Hier wird ebenfalls über die Entsorgung informiert.