Zum Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände hat der Landkreis Börde eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen. Landrat Martin Stichnoth appelliert an alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im Landkreis, die angeordneten Maßnahmen gewissenhaft umzusetzen und die Biosicherheitsvorgaben strikt einzuhalten: „Nur durch gemeinsames und verantwortungsbewusstes Handeln können wir verhindern, dass sich das Virus in Hausgeflügelbeständen weiter ausbreitet.“
Die Verfügung des Landkreises finden Sie hier.
Bürger, die verendete Wasservögel (Enten, Gänse, Kraniche etc.) auffinden, werden gebeten, sich umgehend beim Veterinäramt des Landkreises (Telefon: 03904 7240-4318; E-Mail: veterinaer-lebensmittel[at]landkreis-boerde.de bzw. beim Ordnungsamt der Gemeinde Hohe Börde (Telefon 039204-781143) unverzüglich und tagesaktuell zu melden. Verdächtige Tierkadaver sollten auf keinen Fall angefasst werden.