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Zulassung zur Umschulungsprüfung beantragen

Sie schließen Ihre Umschulung mit der Umschulungsprüfung ab. Sie weisen mit bestandener Abschlussprüfung Ihre berufliche Handlungsfähigkeit in einem bestimmten Beruf nach.

Umschulungen dienen der beruflichen Neuorientierung, in der Regel, weil Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Die Umschulung findet auf Grundlage eines anerkannten Ausbildungsberufs statt und wird, genau wie die Berufsausbildung, mit einer Abschlussprüfung, der Umschulungsprüfung, beendet.

Umschulungsprüfungen bestehen aus einem schriftlichen Prüfungsteil und einem praktischen beziehungsweise mündlichen Prüfungsteil. Beide Prüfungsteile finden in der Regel an unterschiedlichen Tagen statt. Der schriftliche Prüfungsteil findet bundesweit an einem festgelegten Tag zur gleichen Uhrzeit statt.

Eine Umschulungsprüfung wird regional von den für die Ausbildung in Ihrem Beruf zuständigen Stellen (z.B. Industrie- und Handelskammer) für alle Umschüler zum Ende der Umschulungszeit durchgeführt. Bevor Sie an der Umschulungsprüfung teilnehmen können, müssen Sie die Umschulung absolviert haben. Dies sind zwei Drittel der üblichen Ausbildungsdauer im jeweiligen Beruf.

Da Sie einen Umschulungsvertrag mit einem Unternehmen oder Bildungsträger abgeschlossen haben, wurde dieses Umschulungsverhältnis bei der regional zuständigen Stelle (z.B. Industrie- und Handelskammer) durch Ihren Vertragspartner angezeigt. Die zuständige Stelle weiß daher, in welchem Zeitraum Sie Ihre Umschulungsprüfung ablegen werden. Der Zulassungs- und Anmeldeprozess wird durch die zuständige Stelle postalisch oder elektronisch gestartet.

Die Durchführung der Umschulungsprüfung organisiert die regional zuständige Stelle in Absprache mit dem ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss besteht aus einem Arbeitgebervertreter, Arbeitnehmervertreter und Lehrervertreter. Er nimmt Ihre Prüfungsleistung ab und bewertet diese.


Mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss endet Ihr Umschulungsverhältnis. Wenn Sie die Umschulungsprüfung nicht bestehen, haben Sie die Möglichkeit die Prüfung zweimal zu wiederholen.

Die fällig werdenden Prüfungsgebühren bezahlt der Ausbildungsbetrieb oder Bildungsträger, mit dem Sie einen Umschulungsvertrag geschlossen haben.

Kurztext

  • Umschulungsprüfungen finden bundeseinheitlich an festen Terminen statt
  • Regional zuständige Stelle organisiert Umschulungsprüfung
  • Zulassungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein,
  • Ehrenamtlich tätiger Prüfungsausschuss nimmt Prüfungsleistung ab und bewertet
  • Zeugnisversand erfolgt durch zuständige Stelle
  • Ausbildung endet mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss
  • Eine nicht bestandene Umschulungsprüfung kann zweimal wiederholt werde
  • Es fallen Prüfungsgebühren für die Umschulungsprüfung an

 

Die zuständige Stelle hängt davon ab, welche Umschulung Sie machen. Meist sind die Kammern zuständig (zum Beispiel Industrie- und Handelskammer).

 

Der Anmeldeschluss zur Umschulungsprüfung liegt circa vier bis fünf Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin. Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der regional zuständigen Stelle.

 

Umschulungsprüfungen sind kostenpflichtig. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stelle.

 

  • Umschulungsvertrag (bereits vor Umschulungsbeginn eingereicht)
  • Formular “Anmeldung zur Umschulungsprüfung”
  • gegebenenfalls Formular “Antrag auf Nachteilsausgleich”

 

  • Sie haben die nötige Umschulungsdauer erbracht
  • Sie haben an der vorgeschriebenen Abschlussprüfung Teil 1 teilgenommen, sofern diese in der Umschulungsordnung für den jeweiligen Beruf vorgesehen ist

Rechtsbehelf

  • Regelungen können je nach Bundesland abweichen
  • Widerspruch gegen zuständige Stelle.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem “Nichtzulassungsbescheid” und dem “Nichtbestandenenbescheid” entnehmen.

Rechtsgrundlage

§§ 58 ff. Berufsbildungsgesetz (BBiG)

§ 62 Abs 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

 

  • Formular: “Anmeldung zur Umschulungsprüfung” notwendig; gegebenenfalls Antrag für “Betrieblichen Auftrag”, “Report”, “Projektarbeit” und “Fachaufgabe” notwendig
  • gegebenenfalls Formular: “Antrag auf Nachteilsausgleich” erforderlich

Persönliches Erscheinen zur Anmeldung nicht erforderlich

Weitere Informationen

Mit dem erfolgreichen Ablegen der Umschulungsprüfung erreichen Sie einen Bildungsabschluss auf der Niveaustufe 4 im Deutschen Qualifikationsrahmen.

 


Ansprechpartner

Quelle der Inhalte: Landesportal ST