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Zulassung zur Steuerberaterprüfung beantragen

Sie möchten als Steuerberater oder -beraterin tätig werden? Informieren Sie sich hier, um eine Zulassung zur Steuerberaterprüfung zu beantragen.

Um als Steuerberater oder Steuerberaterin in Sachsen-Anhalt zu arbeiten, müssen Sie die Steuerberaterprüfung bestehen. Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung müssen Sie beantragen.

Sie können auch eine verkürzte Prüfung ablegen, wenn Sie eine Prüfung als Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer bestanden haben.

Kurztext

  • Prüfung als Steuerberater Zulassung
  • Das Bestehen Steuerberaterprüfung ist neben der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen zur Bestellung zum Steuerberater erforderlich.
  • Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck
  • Antragstellung mit allen erforderlich Unterlagen bei der Steuerberaterkammer
  • Zahlung der Gebühren ( EUR 200,00 und EUR 1.100,00)
  • Die Steuerberaterkammer prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen und erstellt im Ergebnis einen Zulassungsbescheid bei erfüllten Kriterien
  • zuständig: Steuerberaterkammer

 

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Steuerberaterkammer.

 

spätestens am 30.4. des betreffenden Prüfungsjahres

 

Bearbeitungsgebühr: EUR 200,00

Prüfungsgebühr: EUR 1.100,00

 

  • Lebenslauf
  • Passbild (nicht älter als ein Jahr)
  • Prüfungszeugnisse, Diplome und Befähigungsnachweise
  • Tätigkeitsnachweise

Reichen Sie die Nachweise im Original oder in beglaubigter Kopie ein.

 

  • Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen oder eines rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums oder ein anderes Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung
  • Regelstudienzeit von mindestens 4 Jahren
  • Sie haben mindestens 2 Jahre mindestens 16 Stunden pro Woche auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern gearbeitet
  • oder bei einer Regelstudienzeit von weniger als 4 Jahren: Sie haben mindestens 3 Jahre mindestens 16 Stunden pro Woche auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern gearbeitet
  • Oder bei einer kaufmännischen Ausbildung: Sie haben mindestens 8 Jahre mindestens 16 Stunden pro Woche auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern gearbeitet
  • Oder bei Steuerfachwirten (Steuerfachassistenten) und geprüften Bilanzbuchhaltern: Sie haben mindestens 6 Jahre mindestens 16 Stunden pro Woche auf dem Gebiet der von den Bundes oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern gearbeitet

Rechtsbehelf

Bei Versagung der Zulassung ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.

Rechtsgrundlage

§ 35 Absatz 2 Steuerberatungsgesetz (StBerG)

 

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch von der Prüfung befreit werden.

Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt

 


Ansprechpartner

Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt

Zum Domfelsen 4
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 61162-0
info[at]stbk-sachsen-Anhalt.de

Quelle der Inhalte: Landesportal ST