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Zulassung zur Ersten Staatsprüfung – staatliche Abschlussprüfungen - für Lehrämter beantragen

Wenn Sie die staatlichen Abschlussprüfungen für ein Lehramt ablegen wollen, müssen Sie die Zulassung beim Landesprüfungsamt für Lehrämter beantragen.

Wenn Sie die staatlichen Abschlussprüfungen für ein Lehramt ablegen wollen, müssen Sie die Zulassung beim Landesprüfungsamt für Lehrämter beantragen.

Kurztext

  • Zulassung zur Ersten Staatsprüfung – staatliche Abschlussprüfungen für Lehrämter beantragen
  • Es handelt sich bei dem Antrag zunächst nur um eine Absichtserklärung, die das Landesprüfungsamt für die Planung der Prüfungen benötigt.
  • Es erfolgt keine Antwort.
  • Zur eigentlichen Zulassung muss der Prüfling persönlich erscheinen und die geforderten Zeugnisse, Lebenslauf, Nachweise über Leistungspunkte, Immatrikulation und Abgabe der wissenschaftlichen Hausarbeit vorlegen.

 

Wenden Sie sich an das Landesprüfungsamt für Lehrämter (LPA).

 

Das Landesprüfungsamt veröffentlicht die Fristen auf der eigenen Internetseite.

Sie müssen den Antrag auf Zulassung zu den schriftlichen Abschlussprüfungen 3 bis 4 Monate vor der Zulassung stellen.

 

Keine.

 

  • ausgefüllter Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung – staatliche Abschlussprüfungen
  • ausgefülltes Datenerfassungsblatt

 

  • Sie absolvieren ein Lehramtsstudium an der MartinLuther-Universität Halle, der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle oder der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik.
  • Sie haben eine Zulassung zum Prüfungsteil wissenschaftliche Hausarbeit im Rahmen der Ersten Staatsprüfung erhalten und werden diese voraussichtlich termingerecht abgeben.

Rechtsgrundlage

7 Abs. 2, §8 Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an allgemein bildenden Schulen im Land Sachsen-Anhalt (1. LPVO - Allg. bild. Sch.)

Durchführungsbestimmungen zur Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an allgemeinbildenden Schulen im Land Sachsen-Anhalt

 

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Weitere Informationen

Dieser Antrag ist zunächst eine Absichtserklärung und wird nur intern bearbeitet. Die eigentliche Zulassung erfolgt, wenn Sie zu den veröffentlichten Terminen persönlich erscheinen und alle geforderten Unterlagen pünktlich einreichen.

Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA)

 


Ansprechpartner

Landesprüfungsamt für Lehrämter

Franckeplatz 1 Haus 36
06110 Halle (Saale), Stadt
+49 345 77797-54
lisa-fachbereich3[at]sachsen-anhalt.de

Quelle der Inhalte: Landesportal ST