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Zulassung zum Prüfungsteil wissenschaftliche Hausarbeit im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für Lehrämter beantragen

Wenn Sie die staatlichen Abschlussprüfungen für ein Lehramt ablegen wollen, müssen Sie zuvor eine wissenschaftliche Hausarbeit erstellen.

Bevor Sie die staatlichen Abschlussprüfungen für ein Lehramt ablegen können, müssen Sie eine wissenschaftliche Hausarbeit erstellt haben. Die Zulassung zur wissenschaftlichen Hausarbeit können Sie beim Landesprüfungsamt für Lehrämter beantragen, wenn Sie die für das jeweilige Lehramt notwendigen Voraussetzungen erfüllen.

Kurztext

  • Die Erstellung einer wissenschaftlichen Hausarbeit ist Voraussetzung für die Zulassung zu den staatlichen Abschlussprüfungen.
  • Die Zulassung zur wissenschaftlichen Hausarbeit kann bei Erwerb einer bestimmten Anzahl von Leistungspunkten beantragt werden.
  • Der Antragsteller formuliert ein Thema entsprechend der Vorgaben der LPVO und in Abstimmung mit einem Hochschullehrer.
  • Er muss zwei Gutachter finden, die das Thema und die Übernahme der Begutachtung bestätigen.

 

Wenden Sie sich an das Landesprüfungsamt für Lehrämter (LPA).

 

Das Landesprüfungsamt veröffentlicht die Fristen auf der eigenen Internetseite.

 

Keine.

 

  • ausgefüllter Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung – wissenschaftliche Hausarbeit
  • ausgefülltes Datenerfassungsblatt

 

  • Sie absolvieren ein Lehramtsstudium an der Martin-Luther-Universität Halle, der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle oder der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik.
  • Sie müssen die erforderlichen Leistungspunkte nachweisen:
    • Grundschule und Sekundarschule jeweils 150 LP
    • Gymnasium und Förderschule jeweils 180 LP.
  • Sie formulieren in Abstimmung mit einer Hochschullehrkraft ein Thema Dieses muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
  • Sie wählen zwei Hochschullehrkräfte als Gutachtende aus. Sie lassen sich deren Einverständnis per Unterschrift auf dem Zulassungsantrag bestätigen

Rechtsbehelf

Keine.

Rechtsgrundlage

§7 Abs. 3 Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an allgemein bildenden Schulen im Land Sachsen-Anhalt (1. LPVO - Allg. bild. Sch.)

Durchführungsbestimmungen zur Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an allgemeinbildenden Schulen im Land Sachsen-Anhalt

 


Ansprechpartner

Landesprüfungsamt für Lehrämter

Franckeplatz 1 Haus 36
06110 Halle (Saale), Stadt
+49 345 77797-54
lisa-fachbereich3[at]sachsen-anhalt.de

Quelle der Inhalte: Landesportal ST