Zulassung von Arzneimitteln beantragen
Zulassung von Arzneimitteln beantragen
Erlaubnisse, Genehmigungen und Zertifikate im Zusammenhang mit Arzneimitteln erteilt das Landesverwaltungsamt in Halle.
Es ist auch zuständig für die Überwachung der Pharmazeutischen Unternehmer, Vertriebsunternehmer und Arzneimittelgroßhandelsbetriebe.
Landesverwaltungsamt, Bereich Pharmazie
Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
- Merkblatt für die Beantragung der Erlaubnis zum Betreiben einer Apotheke
- Merkblatt für die Beantragung der Erlaubnis zur Herstellung von Arzneimitteln
- Merkblatt zum Antrag auf Erteilung einer Großhandelserlaubnis gemäß § 52a Arzneimittelgesetz
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Ansprechpartner
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale), Stadt
0345 514-0
0345 514-1477
poststelle[at]lvwa.sachsen-anhalt.de
lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/
Postanschrift:
06003
Halle (Saale), Stadt
Mo. - Do. 9:00 - 15:00 Uhr
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können jedoch nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Gesundheitswesen, Pharmazie
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale), Stadt
0345 514-1705
0345 514-1746
entschaedigung.ifsg[at]lvwa.sachsen-anhalt.de
www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Postanschrift:
06003
Halle (Saale), Stadt
Auf Grund der Lage im Zusammenhang mit der Corona-​Pandemie finden im Landesverwaltungsamt in allen seinen Dienstgebäuden in Halle (Saale), Magdeburg und Dessau-​Roßlau keine Sprechstunden oder spontane Beratungsgespräche statt.
Dabei wird die Arbeit der Behörde selbstverständlich nicht eingestellt, aber es wird gebeten, von persönlichen Besuchen Abstand zu nehmen, um die Verbreitung des Coronavirus auf diesem Wege einzuschränken. Nach wie vor steht das Landesverwaltungsamt allen Kunden mit Rat und Tat zur Verfügung. Anliegen können in den einzelnen Referaten per E-​Mail oder telefonisch geklärt werden.
Quelle der Inhalte: Landesportal ST