Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Zulassung für Stellen für Emissions- und Immissionsermittlungen beantragen

Sie können als zugelassene Messstelle für Emissionen und Immissionen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Ihre Dienstleistungen nach der Bekanntgabe durch eine Landesbehörde im gesamten Bundesgebiet anbieten oder sich an entsprechenden Ausschreibungen beteiligen.

Sie können als Messstelle für Emissionen und Immissionen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Ihre Dienstleistungen nach der Bekanntgabe durch eine Landesbehörde im gesamten Bundes-gebiet anbieten oder sich an entsprechenden Ausschreibungen beteiligen.

Sie sind gerätetechnisch und personell in der Lage, partikelförmige, gasförmige organisch und anorganische Stoffe und Gerüche zu ermitteln. Sie verfügen über die speziellen Anforderungen hinsichtlich der Probenahme und Analytik.

Sie sind gerätetechnisch und personell in der Lage Geräusche und/oder Erschütterungen zu ermitteln.

Sie erfüllen die Pflichten nach § 16 der 41. BImSchV

www.gesetze-im-internet.de/bimschv_41/__16.html

Kurztext

Für die Messung von Luftschadstoffen, Lärm und Erschütterungen im Auftrag von Unternehmen benötigt die Messstelle eine behördliche Anerkennung beziehungsweise Zulassung (hier als Bekanntgabe bezeichnet)

- Die Messstelle muss ein behördliches Bekanntgabeverfahren durchlaufen

- Zuständige Behörde hierfür ist das Landesamt für Umwelt

 

Wenden Sie sich an das Landesamt für Umweltschutz (LAU).

 

Die Bekanntgabe ist auf fünf Jahre befristet und muss danach erneut beantragt werden.

 

Für die Durchführung des Bekanntgabeverfahrens und die damit in Zusammenhang stehenden Sachverständigenleistungen werden in Abhängigkeit vom Prüfungs- und Verwaltungsaufwand und von den beantragten speziellen Messungen Gebühren fällig

 

Die beizubringenden Unterlagen können Sie dem unter nachfolgendem Link abrufbaren Antragsformular entnehmen:

www.resymesa.de/ReSyMeSa/Stelle/Fachinformation

 

Die Voraussetzungen sind u.a. die Fachkunde, die Unabhängigkeit und die Zuverlässigkeit der Messstelle. Im Einzelnen sind alle Voraussetzungen dem unter diesem Link abrufbaren Antragsformular zu entnehmen:

www.resymesa.de/ReSyMeSa/Stelle/Fachinformation

Rechtsgrundlage

§ 29b Absatz 1 und 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der 41. Bundes-Immissionsschutzverordnung

www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__29b.html in Verbindung mit der 41. BImSchV

www.gesetze-im-internet.de/bimschv_41/

§ 26 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

 

Formulare: Siehe Antragsformular:

www.resymesa.de/ReSyMeSa/Stelle/Notifizierungsstelle

Schriftformerfordernis: Der Antrag ist schriftlich zu stellen.

 


Ansprechpartner

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

Reideburger Straße 47
06116 Halle (Saale), Stadt
0345 5704-0
0345 5704-190
poststelle[at]lau.mwu.sachsen-anhalt.de
lau.sachsen-anhalt.de/landesamt-fuer-umweltschutz-sachsen-anhalt-lau/

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Immissionsschutz, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung

Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale), Stadt
0345 514-2500
0345 514-2512
poststelle[at]lvwa.sachsen-anhalt.de
www.lvwa.sachsen-anhalt.de

Postanschrift:
06003 Halle (Saale), Stadt

Auf Grund der Lage im Zusammenhang mit der Corona-​Pandemie finden im Landesverwaltungsamt in allen seinen Dienstgebäuden in Halle (Saale), Magdeburg und Dessau-​Roßlau keine Sprechstunden oder spontane Beratungsgespräche statt.

Dabei wird die Arbeit der Behörde selbstverständlich nicht eingestellt, aber es wird gebeten, von persönlichen Besuchen Abstand zu nehmen, um die Verbreitung des Coronavirus auf diesem Wege einzuschränken. Nach wie vor steht das Landesverwaltungsamt allen Kunden mit Rat und Tat zur Verfügung. Anliegen können in den einzelnen Referaten per E-​Mail oder telefonisch geklärt werden.

Herr Michael Zorn

Mitarbeiter Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Immissionsschutz, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung

Herr Michael Zorn

Mitarbeiter Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Immissionsschutz, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung

Quelle der Inhalte: Landesportal ST