Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Zerlegung eines Flurstückes beantragen

Sie möchten ein Flurstück beispielsweise für ein Bauvorhaben weiter unterteilen? Mit einer Flurstückszerlegung kann dies durchgeführt werden.

Sie können die Zerlegung eines Flurstückes beantragen. Bei der Zerlegung wird das Flurstück geteilt. Die neuen Flurstücke müssen vermessen werden. In einem Grenztermin vergleicht der Vermessungsingenieur die Situation vor Ort mit dem Inhalt des Liegenschaftskatasters. Der neue Grenzverlauf wird festgelegt und in der Regel durch Grenzmarken gekennzeichnet. Das Ergebnis wird in das Liegenschaftskataster übernommen.

Kurztext

  • Flurstück Bildung durch Teilung
  • Die Zerlegung eines Flurstückes muss beantragt werden.
  • Verfahren:
    • Bei der Zerlegung wird das Flurstück geteilt.
    • Die neuen Flurstücke müssen vermessen werden.
    • In einem Grenztermin vergleicht der Vermessungsingenieur die Situation vor Ort mit dem Inhalt des Liegenschaftskatasters.
    • Der neue Grenzverlauf wird festgelegt und in der Regel durch Grenzmarken gekennzeichnet.
    • Das Ergebnis wird in das Liegenschaftskataster übernommen.
  • Voraussetzungen:
    • Eigentümer des Flurstücks
    • bevollmächtigte Person
    • Inhaber sonstiger Rechte
  • Es fallen Gebühren an.
  • zuständig: Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure des Landes oder das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

 

Wenden Sie sich an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes oder an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

 

keine

 

Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab:

  • Anzahl der alten und neuen Grenzpunkte,
  • Grenzlänge,
  • Bodenrichtwertzone
  • Anzahl der Flurstücke.

Sie müssen auch für die Wegstrecke, Grenz- und Vermessungsmarken, Reisekosten und Feldaufwand zahlen.

Die örtliche Vermessung und die Auslagen sind umsatzsteuerpflichtig.

Fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle eine Kostenschätzung ab.

 

Sie sind:

  • Eigentümer des Flurstücks
  • bevollmächtigte Person
  • Inhaber sonstiger Rechte

Rechtsgrundlage

§ 16 Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA)

 

Sie können die Zerlegung eines Flurstückes online beantragen.

 


Ansprechpartner

Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

Otto-von-Guericke-Straße 15
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 567-7864
+49 391 567-7821
service.magdeburg.lvermgeo[at]sachsen-anhalt.de
www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de

Mo: 08:00 - 13:00 Uhr
Di: 08:00 - 13:00 Uhr
Mi: 08:00 - 13:00 Uhr
Do: 08:00 - 13:00 Uhr
Fr: 08:00 - 13:00 Uhr
zusätzlich für Antragsannahme
und Information
Di: 13:00 - 18:00 Uhr

Specht, Dieter - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Wilhelm-Heine-Straße 20
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
03949 2237
03949 501960
kontakt[at]ivb-specht.de

Mo. und Mi. 07:30 - 16:00 Uhr

Di. und Do. 07:30 - 17:00 Uhr

Fr. 07:30 - 13:30 Uhr

Wenck, Stefan - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Bülstringer Str. 18
39340 Haldensleben, Stadt
03904 66250
03904 662555
info[at]ing-wenck.de
ing-wenck.de/

Quelle der Inhalte: Landesportal ST