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Zahnprophylaxe beantragen

Die zahnärztliche Vorsorge dient dazu, Zähne und Mundraum eingehend zu untersuchen, um eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.

Die zahnärztliche Vorsorge richtet sich an alle Versicherten und dient dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.

Die zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen bei Erwachsenen umfassen:

  • die Anleitung zu effektiver Mundhygiene,
  • Hinweise zur Reduktion von Risikofaktoren
  • die Entfernung von harten Belägen und Karies oder von Reizfaktoren, die Zahnfleischentzündungen hervorrufen können.

Für Versicherte über 18 Jahre ist eine Vorsorgeuntersuchung pro Jahr vorgesehen. Einige Krankenkassen bieten abweichende Leistungen an.

Kurztext

Zahnvorsorgeuntersuchungen für Erwachsene

  • ab dem Alter von 18 Jahren einmal im Jahr
  • eingehende Untersuchung
  • Nachweis über Bonusheft zur Erlangung des höheren Festzuschusses bei Zahnersatz
  • eventuell abweichende Leistungen der Krankenkassen

 

Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

 

Keine

Maßnahmen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung überschreiten, müssen die Versicherten selbst zahlen.

 

  • Elektronische Gesundheitskarte
  • gegebenenfalls Bonusheft

 

§ 28 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)

Rechtsbehelf

Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.

 


Ansprechpartner

GKV-Spitzenverband

Reinhardtstraße 28
10117 Berlin, Stadt
030 2062880
030 20628888
www.gkv-spitzenverband.de/service/krankenkassenliste/krankenkassen.jsp?filter=14%23krankenkassen

PKV-Verband

Gustav-Heinemann-Ufer 74 c
50968 Köln, Stadt
www.pkv.de/verband/ueber-uns/mitglieder-pkv-verband/

Quelle der Inhalte: Landesportal ST