Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Wohnsitz abmelden

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Kurztext

 

Wenn Sie ins Ausland fortziehen, müssen sich bei der zuständigen Meldebehörde (am ursprünglichen Wohnsitz) persönlich abmelden.

Lösen Sie lediglich einen von mehreren Wohnsitzen im Bundesgebiet auf, können Sie diesen Wohnsitz entweder bei der dortigen Meldebehörde oder bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie verbleiben, abmelden.

 

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

 

Bestätigung des Wohnungsgebers

 

Dr. Laier, RL VII2 BMI

 


Ansprechpartner

Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro

Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-440
buergerbuero[at]hohe-boerde.de
www.hoheboerde.de

Frau Lena Grünberg

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro

Mitarbeiter/in

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro

Kontakt herunterladen
039204 781133
039204 781-440

Frau Lena Grünberg

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro

Mitarbeiter/in

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro

Kontakt herunterladen
039204 781133
039204 781-440

Quelle der Inhalte: Landesportal ST