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Wiederholung der staatlichen Pflichtfachprüfung zur Notenverbesserung beantragen

Wenn Sie die staatliche Pflichtfachprüfung im Land Sachsen-Anhalt erstmalig erfolgreich abgelegt haben, können Sie sie zur Notenverbesserung einmalig wiederholen.

Wenn Sie die staatliche Pflichtfachprüfung im Land Sachsen-Anhalt erstmalig erfolgreich abgelegt haben, können Sie sie zur Notenverbesserung einmalig wiederholen.

 

Für das Prüfungsverfahren ist das Landesjustizprüfungsamt im Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz zuständig.

 

Es ist der Meldezeitraum des jeweiligen Prüfungsdurchganges zu beachten. Für den ersten Prüfungsdurchgang des jeweiligen Jahres umfasst dieser die Zeit vom 01.11. bis 30.11. des Vorjahres. Für den zweiten Prüfungsdurchgang erstreckt sich der Meldezeitraum vom 01.05. – 31.05.

Den Antrag auf Zulassung zur Notenverbesserung können Sie nur nach Bekanntgabe des Ergebnisses des Erstversuches und nur bis zum Ende des übernächsten Zulassungszeitraumes stellen.

 

Für das Prüfungsverfahren wird eine Gebühr von 300,00 € erhoben. Sollten Sie Ihren ersten Prüfungsversuch als Freiversuch bestanden haben, fällt die genannte Gebühr nicht an.

 

  • Leistungsnachweise der Übungen für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht
  • Leistungsnachweise der Zwischenprüfung
  • Leistungsnachweise der sonstigen Lehrveranstaltungen
  • Nachweise über die Ableistung der praktischen Studienzeiten
  • Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr

Sie müssen die Nachweise im Original oder in beglaubigter Abschrift vorlegen.

 

  • Sie haben die staatliche Pflichtfachprüfung im ersten Versuch erfolgreich abgelegt.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Rechtsgrundlage

§27 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Juristen (JAPrVO)

 

Antragsvordruck

Weitere Informationen

Sie dürfen den juristischen Vorbereitungsdienst noch nicht aufgenommen haben. Die Aufnahme des juristischen Vorbereitungsdienstes beendet das Prüfungsverfahren.

 


Ansprechpartner

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt - Landesjustizprüfungsamt -

Halberstädter Straße 8
39112 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 56701
0391 5675024
poststelle.ljpa[at]mj.sachsen-anhalt.de
ljpa.sachsen-anhalt.de/landesjustizpruefungsamt/wegweiser/

Quelle der Inhalte: Landesportal ST