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Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Zuwendungen zur Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben, die dem öffentlichen Interesse dienen und die ohne Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden können.

Förderfähige Vorhaben:

  • Wasserversorgungsanlagen für die öffentliche Versorgung
  • Abwasseranlagen für die öffentliche Entsorgung
  • Wasserbauten an Gewässern 2. Ordnung

Gefördert werden:

Körperschaften des öffentlichen Rechts (Gemeinden, Gemeindeverbände, Verwaltungsgemeinschaften, kommunale Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände)

 

Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt.

Landesverwaltungsamt

 


Ansprechpartner

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Abwasser

Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale), Stadt
0345 514-2862
0345 514-2798
poststelle[at]lvwa.sachsen-anhalt.de
www.lvwa.sachsen-anhalt.de

Postanschrift:
Postfach 200256
06003 Halle (Saale), Stadt

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Herr Gernot Kruse

Mitarbeiter Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Abwasser

Herr Gernot Kruse

Mitarbeiter Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Abwasser

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Wasser

Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale), Stadt
0345 514-2410
0345 514-2155
poststelle[at]lvwa.sachsen-anhalt.de
www.lvwa.sachsen-anhalt.de

Postanschrift:
Postfach 200256
06003 Halle (Saale), Stadt

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Quelle der Inhalte: Landesportal ST