Wanderlager anzeigen
Wanderlager anzeigen
Wenn ein Wanderlager durch öffentlich angekündigt werden soll, müssen Sie dies vorher anzeigen.
Ein Wanderlager ist eine Verkaufsveranstaltung, die Sie außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung von einer festen Verkaufsstelle aus vorübergehend betreiben. Dies gilt nicht, wenn die Veranstaltung im Rahmen eines festgesetzten Marktes, einer Ausstellung oder Messe erfolgt.
Die Veranstaltung des Gewerbebetriebs Wanderlager müssen Sie anzeigen, wenn auf die Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll.
Kurztext
Wenn Sie ein Wanderlager zum Vertrieb von Waren und zum Aufsuchen von Bestellungen veranstalten möchten, auf das durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll, müssen Sie dies der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzeigen.
Wenden Sie sich an das Gewerbeamt der Gemeinde, in deren Bezirk die Veranstaltung stattfindet.
Sie müssen die Veranstaltung eines Wanderlagers 2 Wochen vor Beginn anzeigen, sofern durch eine öffentliche Ankündigung auf die Veranstaltung hingewiesen werden soll. Wenn Sie das Wanderlager verspätet oder fehlerhaft anzeigen, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen.
Die Gebühr hängt vom Verwaltungsaufwand ab.
Sie müssen folgende Angaben machen:
- Ort und Zeit der Veranstaltung
den Namen des Veranstalters und desjenigen, für dessen Rechnung die Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden,
sowie die Wohnung oder die gewerbliche Niederlassung dieser Personen,
den Wortlaut und die Art der beabsichtigten öffentlichen Ankündigungen
Wenn Sie die Veranstaltung nicht selbst durchführen: Namen eines Vertreters oder einer Vertreterin
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
Unterstützende Institutionen
Industrie und Handelskammer Magdeburg
Industrie- und Handelskammer Halle Dessau
Ansprechpartner
Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe
Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-140
039204 781-410
ordnungsamt[at]hohe-boerde.de
www.hohe-boerde.de
Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Frau Tina Kermbach
Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe
Hauptsachbearbeiter/in
Kontakt herunterladen
039204 781-140
Frau Tina Kermbach
Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe
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Quelle der Inhalte: Landesportal ST