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Vorzeitige Einschulung beantragen

Wird Ihr Kind im Jahr der Einschulung bis zum 30. Juni 5 Jahre alt und Sie wünschen aufgrund des Entwicklungsstandes Ihres Kindes eine vorzeitige Einschulung? Lesen Sie hier, wie Sie eine vorzeitige Einschulung beantragen.

Kinder werden im Allgemeinen eingeschult, wenn sie im Zeitraum vom 01.07. des Vorjahres bis zum 30.06. des Jahres der Einschulung ihren 6. Geburtstag feiern. Wenn Eltern es wünschen, können deren Kinder, die bis zum 30. Juni des folgenden Schuljahres das 5. Lebensjahr vollenden, auch eingeschult werden. In beiden Fällen ist eine Anmeldung in der Schule notwendig.

Tipp: Die pädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtung und die Schulleitung der Grundschule können Sie zum geeigneten Einschulungszeitpunkt Ihres Kindes beraten.

Kurztext

Wenn Eltern es wünschen, können deren Kinder, die bis zum 30. Juni das 5. Lebensjahr vollenden, einen Antrag auf vorzeitige Einschulung im folgenden Schuljahr stellen. Für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.

 

Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, in deren Bezirk Sie wohnen.

 

Beantragung: spätestens bis zum 15.03. des gewünschten Einschulungsjahres

 

keine

 

  • formloser, schriftlicher Antrag
  • Vorlage der Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen wie zum Beispiel eine ärztliche Bescheinigung des Landratsamtes oder der Stadtverwaltung

 

  • Ihr Kind hat bis zum 30. Juni des folgenden Schuljahres das 5. Lebensjahr vollendet
  • Ihr Kind verfügt über einen für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand

Rechtsgrundlage

§ 37 Schulgesetz Sachsen-Anhalt (SchulG LSA)

 


Ansprechpartner

Ministerium für Bildung

Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 567-7777
mb-presse[at]sachsen-anhalt.de
mb.sachsen-anhalt.de/

Quelle der Inhalte: Landesportal ST