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Unterrichtungsnachweis für Gastwirte beantragen

Sie benötigen eine Gaststättenerlaubnis (Konzession), wenn sie in ihrem Betrieb Alkohol ausschenken möchten. Eine Gaststättenerlaubnis wird erst dann erteilt, wenn Sie eine Bescheinigung der IHK über die Gaststättenunterrichtung vorweisen können.

Die Grundsätze zum Umgang mit Lebensmitteln werden Ihnen in der Unterrichtung der Industrie- und Handelskammer (IHK) vermittelt. Dabei werden unter anderem die Themen Hygienevorschriften, Lebensmittelrecht, Bier-, Wein- und Milchrecht sowie Getränkeanlagenrecht berücksichtigt.

Die Industrie- und Handelskammern führen die Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen durch und stellen hierfür eine Bescheinigung (Unterrichtungsnachweis) aus.

Die Unterrichtung wird meist in deutscher Sprache abgehalten.

Die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung (Unterrichtungsnachweis) wird im Anschluss an die Veranstaltung durch die IHK übergeben. Sie gilt bundesweit.

Sie können auf Antrag von der Gaststättenunterrichtung freigestellt werden, wenn Sie bereits bestimmte staatlich anerkannte Ausbildungsberufe mit einer Prüfung vor einer IHK, Handwerkskammer oder einer Handwerksinnung abgeschlossen haben und die Inhalte der Gaststättenunterrichtung Gegenstand der Ausbildung und Prüfung waren.

Kurztext

  • Lebensmittelrechtlicher Unterrichtungsnachweis
  • Notwendig nur bei geplantem Alkoholausschank
  • Voraussetzung für Gaststättenerlaubnis
  • Vermittlung der Grundzüge der lebensmittel und hygienerechtlichen Vorschriften
  • Freistellung bei Ausbildung und Prüfung in der Gastronomie
  • Dauer der Unterrichtung ca. 45 Stunden
  • Bescheinigung gilt bundesweit und unbefristet
  • Unterrichtung in deutscher Sprache
  • Zuständig: Industrie und Handelskammer (IHK)

 

Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer (IHK).

 

Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.

 

Es fallen Gebühren an. Sie ergeben sich aus der jeweiligen Gebührenordnung der IHK

 

  • Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung

 

- keine besonderen Voraussetzungen

Rechtsgrundlage

§ 4 Absatz 1 Gaststättengesetz (GastG)

 

  • OnlineVerfahren: teilweise Online-Anmeldung möglich
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja

 


Ansprechpartner

Industrie- und Handelskammer Magdeburg

Alter Markt 8
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 5693-0
info[at]magdeburg.ihk.de

Quelle der Inhalte: Landesportal ST