Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Todesbescheinigung ausstellen lassen

Wenn eine Person verstirbt, muss eine Todesbescheinigung ausgestellt werden. Wer diese bekommt und wofür diese wichtig ist, erfahren Sie hier.

Jede verstorbene Person muss ärztlich untersucht werden. Bei dieser sogenannten Leichenschau werden der Tod selbst, die Todesursache und Todesart sowie der Todeszeitpunkt beurkundet.

Nach der Leichenschau wird unverzüglich eine Todesbescheinigung von dem Arzt oder der Ärztin ausgestellt.

Die Todesbescheinigung besteht aus einem nicht-vertraulichen und einem vertraulichen Teil.

In dem nicht-vertraulichen Teil werden persönliche Daten der verstorbenen Person (Name, Hauptwohnsitz, Geburtsdatum) sowie der Sterbeort und -zeitpunkt, die Todesart (natürlich/nichtnatürlich) und der zuletzt behandelnde Arzt festgehalten.

In dem vertraulichen Teil stehen zusätzlich Angaben zur Todesursache. Bei einer Krankheit als Todesursache wird diese bezeichnet, aber auch schwerwiegende andere Krankheiten werden aufgeführt. Bei einem Unfalltod wird die Art des Unfalls näher angegeben (zum Beispiel Verkehrsunfall, Arbeitsunfall).

Bei so genanntem „berechtigten Interesse“ haben Dritte ein Einsichtsrecht in die Todesbescheinigung. Dies gilt z.B. für Bestattungsunternehmen.

Wenn Sie als Angehöriger oder Angehörige die verstorbene Person aus einem anderen Bundesland nach Sachsen-Anhalt überführen lassen möchten, können Sie die Todesbescheinigung als Nachweis vorlegen.

 

Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde oder kreisfreie Stadt, in der die Person verstorben ist.

 

Die Kosten der Leichenschau und der Ausstellung der Todesbescheinigung sind von denjenigen zu tragen, die für die Bestattung zu sorgen haben.

 

Die Bestattungsunternehmen unterstützen Sie vollumfänglich bei den Behördengängen.

 


Ansprechpartner

Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro

Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-440
buergerbuero[at]hohe-boerde.de
www.hoheboerde.de

Quelle der Inhalte: Landesportal ST