Tierärztekammer: Mitgliederverzeichnis - Eintragung
Tierärztekammer: Mitgliederverzeichnis - Eintragung
Jede Tierärztekammer führt ein Mitgliederverzeichnis.
Die Kammermitglieder sind verpflichtet, ihrer Kammer die hierzu erforderlichen Angaben zu machen. Art und Umfang der anzugebenden personenbezogenen Daten und vorzulegenden Unterlagen sowie die Dauer der Datenspeicherung regeln die Länder in ihren Heilberufsgesetzen.
Bitte wenden Sie sich an die Tierärztekammer.
Informieren Sie sich bei Ihrer Tierärztekammer, innerhalb welcher Zeit nach Beginn Ihrer Mitgliedschaft Sie sich ins Mitgliederverzeichnis eintragen müssen.
Für die Inanspruchnahme besonderer Amtshandlungen können die Tierärztekammern aufgrund ihrer Gebührensatzung Gebühren erheben und Auslagenersatz fordern.
Ansprechpartner
Tierärztekammer Sachsen-Anhalt
Freiimfelderstraße 4
06112 Halle (Saale), Stadt
0345 5754120
poststelle[at]taek-lsa.de
Quelle der Inhalte: Landesportal ST