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Sterbeurkunde ausstellen bei Sterbefall im Ausland

Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

Kurztext

  • Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland.
  • Der Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde kann unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt gestellt werden.
  • Vom Standesamt werden Gebühren erhoben.
  • Voraussetzung für die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde ist die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister

 

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und Stadt, in der die im Ausland verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz hatte.

 

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .

 

  • Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes)
  • gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.

 

  • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
  • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
    • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z.B. Kind, Enkelkind)
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
    • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
  • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

Rechtsgrundlage

§§ 61 ff. Personenstandsgesetz (PStG)

§ 55 Personenstandsgesetz (PStG)

 


Ansprechpartner

Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro

Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-440
buergerbuero[at]hohe-boerde.de
www.hoheboerde.de

Quelle der Inhalte: Landesportal ST