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Vorgesehen zum Löschen: Staatliche Anerkennung zu im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen zur Ausbildung "Fachkraft für soziale Arbeit" erteilen

Die staatliche Anerkennung erhält auf Antrag, wer eine dem Sozialarbeiter, der Sozialarbeiterin, dem Sozialpädagogen oder der Sozialpädagogin entsprechende Tätigkeit ausübt und an einer staatlichen berufsbildenden Schule im Fachbereich Sozialpädagogik eine Ausbildung zur „Fachkraft für soziale Arbeit“ erfolgreich abgeschlossen hat.

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Quelle der Inhalte: Landesportal ST