Erstattung für Schutzimpfungen beantragen
Erstattung für Schutzimpfungen beantragen
Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen.
Damit Sie oder Ihr Kind vor Infektionskrankheiten geschützt sind, bieten die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen ihrer der Leistungen Schutzimpfungen an. Bei der Übernahme der Impfkosten richten sich die Krankenkassen nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO).
Die Schutzimpfungen können Sie über den Hausarzt/in oder Kinderärzte/innen vornehmen lassen.
Für Reiseschutzimpfungen tragen Sie die Kosten gegebenenfalls selbst.
Kurztext
- Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für Schutzimpfungen
- Bei der Übernahme der Impfkosten halten sich die Krankenkassen an die Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Diese basiert auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).
Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
- Krankenversicherungskarte
- Impfausweis
Ansprechpartner
GKV-Spitzenverband
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin, Stadt
030 2062880
030 20628888
www.gkv-spitzenverband.de/service/krankenkassenliste/krankenkassen.jsp?filter=14%23krankenkassen
PKV-Verband
Gustav-Heinemann-Ufer 74 c
50968 Köln, Stadt
www.pkv.de/verband/ueber-uns/mitglieder-pkv-verband/
Quelle der Inhalte: Landesportal ST