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Schulbezirkswechsel beantragen

Ihr Kind soll an einer Schule außerhalb ihres Schulbezirks unterrichtet werden? Informieren Sie sich hier, ob so etwas möglich ist.

Ihr Kind hat zur Erfüllung der Schulpflicht die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk Sie wohnen. Im Ausnahmefall ist es jedoch möglich, dass auch eine andere Schule besucht werden darf. Dies ist zu beantragen.

Kurztext

Zur Erfüllung der Schulpflicht muss Ihr Kind die Schule besuchen, in deren Schulbezirk Sie wohnen. Im Ausnahmefall ist es jedoch auf Antrag hin möglich, dass auch eine andere Schule besucht werden darf.

 

Bitte wenden Sie sich an das Landesschulamt.

 

Keine, Anträge auf Schulwechsel und Beschulung außerhalb des Schulbezirks sind jederzeit möglich.

 

keine

 

Ein formloser Antrag und Kopien von Dokumenten, die die besondere Härte untermauern.

 

Der Besuch der Schule im Schulbezirk stellt eine unzumutbare Härte dar.

Rechtsgrundlage

Schulgesetz Sachsen-Anhalt (SchulG LSA)

 

Keine, es genügt ein formloser schriftlicher oder elektronisch signierter Antrag.

Weitere Informationen

Bitte stellen sie ausführlich und nachvollziehbar dar, warum der Besuch der Schule in deren Schulbezirk Sie wohnen eine unzumutbare Härte darstellt und fügen Sie Dokumente (Kopie) bei, die dies belegen.

 


Ansprechpartner

Landesschulamt

Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 56701
poststelle[at]lscha.mk.sachsen-anhalt.de

Ministerium für Bildung

Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 567-7777
mb-presse[at]sachsen-anhalt.de
mb.sachsen-anhalt.de/

Quelle der Inhalte: Landesportal ST