Schlachttier- und Fleischuntersuchung beantragen
Schlachttier- und Fleischuntersuchung beantragen
Wenn Sie Tiere schlachten, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen Sie die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersuchen lassen.
Dies betrifft:
- Rinder,
- Schweine,
- Schafe,
- Ziegen,
- Pferde und andere Huftiere,
- Geflügel,
- Hasentiere,
- Farmwild.
Die Untersuchungspflicht gilt auch für Hausschlachtungen.
Wenden Sie sich an das Veterinäramt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Schlachtungen sind rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) der zuständigen Behörde bekannt zu geben.
Notschlachtungen sind hiervon separat zu betrachten, in jedem Fall ist unverzüglich die zuständige Behörde einzubinden.
Vorzulegen sind Informationen zur Lebensmittelkette.
Gewerbliche Schlachtungen dürfen (ab 1.1.2010) nur in hierfür behördlich zugelassenen Betrieben durchgeführt werden.
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz
Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-2551
+49 3904 7240-52667
veterinaer-lebensmittel[at]landkreis-boerde.de
Postanschrift:
Postfach 100153
39331
Haldensleben, Stadt
Di. 9:00 - 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Herr Rüdiger Mages
Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz
Kontakt herunterladen
+49 3904 7240-2551 / +49 3904 7240-4318
+49 3904 7240-52667 / +49 3904 7240-4319
esundheit[at]landkreis-boerde.de
Herr Rüdiger Mages
Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz
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+49 3904 7240-2551 / +49 3904 7240-4318
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Quelle der Inhalte: Landesportal ST