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Erlaubnis der Schaustellung von Personen beantragen

Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchten beziehungsweise solche in Ihren Räumen veranstalten lassen möchten, benötigen Sie (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls einer Reisegewerbekarte) eine Erlaubnis.

Schaustellungen von Personen sind z.B. Striptease- oder Peep-Shows und die bloße Präsentation von Menschen mit auffälligen Körpermerkmalen.
Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig.

Kurztext

 

Die Zuständigkeit liegt bei den Gewerbeämtern der Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden.

 

Es müssen gegebenenfalls Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

 

Die Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

 

Nachweis

  • Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit,
  • Ihrer fachlichen Eignung

und gegebenenfalls

  • Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit oder
  • bestimmter räumlicher Verhältnisse

 


Ansprechpartner

Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe

Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-141
039204 781-440
gewerbe[at]hohe-boerde.de
www.hoheboerde.de

Frau Tina Kermbach

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe

Frau Tina Kermbach

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe

Quelle der Inhalte: Landesportal ST