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Bestellung als Insolvenzverwalter beantragen

Wenn Sie bei Insolvenzverfahren, für die Eigenverwaltung angeordnet wurde, als Sachwalter tätig werden wollen, müssen Sie vom zuständigen Insolvenzgericht bestellt werden.

Zum Sachwalter ist eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete, insbesondere geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige natürliche Person zu bestellen, die aus dem Kreis aller zur Übernahme von Sachwaltungen bereiten Personen auszuwählen ist.

Sie erhalten eine Urkunde über Ihre Bestellung. Bei Beendigung Ihres Amtes haben Sie die Urkunde dem Insolvenzgericht zurückzugeben.

 

Wenden Sie sich an das zuständige Amtsgericht als Insolvenzgericht.

 


Ansprechpartner

Amtsgericht Magdeburg

Breiter Weg 203-206
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 6060
0391 6066005
ag-md[at]justiz.sachsen-anhalt.de
ag-md.sachsen-anhalt.de

Postanschrift:
39083 Magdeburg, Landeshauptstadt

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal ST