Reise- und Fahrtkosten zur medizinischen Behandlung bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit einreichen
Reise- und Fahrtkosten zur medizinischen Behandlung bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit einreichen
Bei einem anerkannten Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit können Sie damit verbundene Reise- und Fahrtkosten zur Erstattung einreichen.
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal ST