Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Register über Abfall führen

Gefährliche Abfälle

Wer gefährliche Abfälle entsorgen möchte, muss über deren Verbleib ein Register beziehungsweise bestimmte Nachweise führen.

Das Register beziehungsweise die zu führenden Nachweise belegen die Entsorgungsvorgänge der gefährlichen Abfälle. Die Pflicht zur Führung des Registers trifft Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer, Händler und Makler sowie alle Entsorger von gefährlichen Abfällen.

Die Pflicht zur Führung von Nachweisen trifft denselben Personenkreis mit Ausnahme von Händlern und Maklern von gefährlichen Abfällen.

Nichtgefährliche Abfälle

In Einzelfällen kann die zuständige Behörde anordnen, dass auch Register beziehungsweise Nachweise über den Verbleib nichtgefährlicher Abfälle geführt werden müssen.

Abfallentsorger müssen in jedem Fall auch ein Register über die Entsorgung von nichtgefährlichen Abfällen führen.

Form der Nachweisführung

Die Register und Nachweise müssen in elektronischer Form geführt werden; lediglich bei der Führung von Registern über die Entsorgung von nichtgefährlichen Abfällen ist die elektronische Form freigestellt.

Private Haushalte

Für private Haushalte gelten diese Pflichten nicht.

Kurztext

Wer gefährliche Abfälle entsorgen möchte, muss über deren Verbleib ein Register beziehungsweise bestimmte Nachweise führen.

In bestimmten Fällen gilt das auch für denjenigen, der nichtgefährliche Abfälle entsorgen möchte.

Für private Haushalte gelten diese Pflichten nicht.

 

Das Landesverwaltungsamt ist für die Überwachung zuständig.

 

§ 49 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit § 23 Nachweisverordnung

§ 50 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit § 2 Nachweisverordnung

§ 49 Kreislaufwirtschaftsgesetz

§ 23 Nachweisverordnung

§ 50 Kreislaufwirtschaftsgesetz

§ 2 Nachweisverordnung

 


Ansprechpartner

Kommunalservice Landkreis Börde AöR (Anstalt öffentlichen Rechts)

Schwimmbadstr. 2 a
39326 Wolmirstedt, Stadt
039201 7033-100
039201 7033-29
www.ks-boerde.de

Dienstag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnersta: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 11:30 Uhr

Kommunalservice Landkreis Börde AöR (Anstalt öffentlichen Rechts) (Kopie) (Kopie)

Schwimmbadstr. 2 a
39326 Wolmirstedt, Stadt
039209 68136
039201 7033-29
www.ks-boerde.de

Dienstag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnersta: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 11:30 Uhr

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Bodenschutz

Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale), Stadt
0345 514-2154
0345 514-2466
poststelle[at]lvwa.sachsen-anhalt.de
www.lvwa.sachsen-anhalt.de

Postanschrift:
06003 Halle (Saale), Stadt

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Quelle der Inhalte: Landesportal ST