Parkausweis für gemeinnützige Einrichtung und sozialen Dienst beantragen
Parkausweis für gemeinnützige Einrichtung und sozialen Dienst beantragen
Wenn Sie eine Gemeinnützige Einrichtung betreiben oder für einen sozialen Dienst tätig sind, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Fahrzeuge einer gemeinnnützigen Einrichtung oder eines sozialen Dienstes können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für bestimmte Einzeltätigkeiten der gemeinnützigen Einrichtung beziehungsweise des sozialen Dienstes.
Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.
die für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde
keine
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.
- Ausnahmegenehmigung: 10,20 bis 767,00
- Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.
Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie des Fahrzeugscheins.
Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.
Rechtsgrundlage
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__46.html
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: nein
- persönliches Erscheinen nötig: nein
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Verkersorganisation
Triftstraße 10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-3650
+49 3904 7240-56617
verkehrsorganisation[at]landkreis-boerde.de
Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331
Haldensleben, Stadt
Standort Haldensleben und
Standort Oschersleben
Di. 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung.
Frau Daniela Breitmeier
Mitarbeiter Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Verkersorganisation
Kontakt herunterladen
+49 3904 7240-3650
+49 3904 7240-3670
strassenverkehr[at]landkreis-boerde.de
Frau Daniela Breitmeier
Mitarbeiter Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Verkersorganisation
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+49 3904 7240-3650
+49 3904 7240-3670
strassenverkehr[at]landkreis-boerde.de
Quelle der Inhalte: Landesportal ST