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Vorgesehen zum Löschen - Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen

Sie haben als deutsche Person im Ausland geheiratet, haben keinen Inlandswohnsitz und möchten die Eheschließung im Eheregister in Deutschland beurkunden lassen?

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Quelle der Inhalte: Landesportal ST