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Medizinische Praxis anmelden

Sie möchten sich in einem Gesundheits- oder Heilberuf selbstständig machen? Informieren Sie sich hier.

Viele Fachkräfte des Gesundheitswesens entscheiden sich für eine eigene Praxis. Gerade im Gesundheitswesen sorgen die strengen Voraussetzungen dafür, dass eine ausgezeichnete Patientenversorgung sichergestellt wird.

Dies gilt für ärztliche Heilberufe und Gesundheitsfachberufe, wie z.B. bei der Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie und Podologie.

Wenn Sie als Ärztin oder als Arzt arbeiten möchten, müssen Sie zunächst selbst zugelassen werden. Das erfolgt durch die kassenärztliche Vereinigung.

Für alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen gilt: wenn Sie Ihren Beruf selbstständig ausüben möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Gesundheitsbehörde anmelden. Auch zukünftig müssen Sie alle Änderungen zu Ihrer Praxis zeitnah bekannt geben.

 

Die Anmeldung Ihrer Praxis erfolgt bei dem Gesundheitsamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt am Standort der Praxis.

 

Die Anmeldung müssen Sie innerhalb eines Monats vornehmen.

Die Änderungen sind ebenfalls innerhalb eines Monats anzuzeigen.

 

Keine.

 

  • Ihre persönlichen Daten, wie Name, Anschrift etc.
  • Staatsexamen, Berufserlaubnis, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
  • verliehene akademische Grade und Titel

Zudem müssen Sie Angaben dazu machen, auf welchem Gebiet Sie die Tätigkeit ausüben möchten und ab wann Sie selbstständig arbeiten möchten.

Viele Kommunen bieten Formulare an, die Sie für die Anmeldung verwenden können.

 

  • Sie selbst sind von der kassenärztlichen Vereinigung in dem Beruf zugelassen
  • Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen

Rechtsgrundlage

§ 26 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Berufsausübung im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt (Gesundheitsdienstgesetz - GDG LSA)

 

In der Regel erfolgt die Ausübung der Tätigkeit in einem Gesundheitsberuf freiberuflich.

Eine Praxis bedeutet aber gleichzeitig auch eine Existenzgründung. Daher sollten Sie beachten, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Gewerbeanmeldung erforderlich sein könnte.

 


Ansprechpartner

Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz

Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-4318
+49 3904 7240-54319
veterinaer-lebensmittel[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/dezernat-4/amt-fuer-gesundheit-und-verbraucherschutz

Postanschrift:
Postfach 100153
39331 Haldensleben, Stadt

Herr Rüdiger Mages

Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz

Kontakt herunterladen
+49 3904 7240-2551 / +49 3904 7240-4318
+49 3904 7240-52667 / +49 3904 7240-4319
esundheit[at]landkreis-boerde.de

Herr Rüdiger Mages

Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz

Kontakt herunterladen
+49 3904 7240-2551 / +49 3904 7240-4318
+49 3904 7240-52667 / +49 3904 7240-4319
esundheit[at]landkreis-boerde.de

Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz - Team Amtsärztlicher Dienst

Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben, Stadt
+49 3904 7240-2551
+49 3904 7240-52667
aaed[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/dezernat-4/amt-fuer-gesundheit-und-verbraucherschutz/team-amtsaerztlicher-dienst

Postanschrift:
Postfach 100153
39331 Haldensleben, Stadt

Frau Sabine Grundler

Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz - Team Amtsärztlicher Dienst

Frau Sabine Grundler

Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz - Team Amtsärztlicher Dienst

Quelle der Inhalte: Landesportal ST