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Marktwertfeststellung der Förderabgabe einsehen

Die Mitteilung der festgestellten Marktwerte erfolgt durch Veröffentlichung auf der Internetseite des LAGB.

Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) stellt den Marktwert für Bodenschätze fest und teilt Ihnen diesen ohne Begründung mit. Für Bodenschätze, die keinen Marktwert haben, stellt das LAGB den für die Förderabgabe zugrunde zu legenden Wert fest und teilt Ihnen diesen ohne Begründung mit.

Die Mitteilung erfolgt jeweils durch Veröffentlichung auf der Internetseite des LAGB.

 

Wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB).

 

Keine.

 

Reichen Sie nachfolgende Angaben ein:

  • die für den vorausgegangenen Erhebungszeitraum marktwertbildenden Erlöse,
  • Mengen
  • Preise (Quotient aus Erlös (ohne Transportkosten, Umsatzsteuer und Rabatte) und Menge)

 

Sie sind förderabgabepflichtig, wenn Sie Inhaber oder Inhaberin einer Bewilligung sind, sofern bergfreie Bodenschätze im Bewilligungsfeld gewonnen oder mitgewonnen werden.

Rechtsgrundlage

§ 32 Bundesberggesetz (BBergG)

§ 31 Abs. 2 Bundesberggesetz (BBergG)

§ 10 Verordnung über Feldes- und Förderabgabe (FörderAVO)

 


Ansprechpartner

Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB)

An der Fliederwegkaserne 13
06130 Halle (Saale), Stadt
0345 13197-0
0345 13197-190
poststelle.lagb[at]sachsen-anhalt.de
lagb.sachsen-anhalt.de/

Quelle der Inhalte: Landesportal ST