Marktwertfeststellung der Förderabgabe einsehen
Marktwertfeststellung der Förderabgabe einsehen
Die Mitteilung der festgestellten Marktwerte erfolgt durch Veröffentlichung auf der Internetseite des LAGB.
Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) stellt den Marktwert für Bodenschätze fest und teilt Ihnen diesen ohne Begründung mit. Für Bodenschätze, die keinen Marktwert haben, stellt das LAGB den für die Förderabgabe zugrunde zu legenden Wert fest und teilt Ihnens diesen ohne Begründung mit.
Die Mitteilung erfolgt jeweils durch Veröffentlichung auf der Internetseite des LAGB.
Wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB).
Keine.
Nachfolgende Angaben sind zur Feststellung notwendig:
- marktwertbildenden Erlöse,
- Mengen
- Preise
Sie sind abgabepflichtig, wenn Sie Inhaber oder Inhaberin einer Bewilligung sind, sofern bergfreie Bodenschätze im Bewilligungsfeld gewonnen oder mitgewonnen werden.
Rechtsgrundlage
§ 32 Bundesberggesetz (BBergG)
Ansprechpartner
Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt, Außenstelle Staßfurt
Neu Staßfurt
39418 Staßfurt
039265 53130
www.lagb.sachsen-anhalt.de
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Quelle der Inhalte: Landesportal ST