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Laufbahnbefähigung „Archivdienst, Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt“ aus dem Ausland beantragen

Sie haben ein Geschichtsstudium und ein verwaltungsinternes Studium im Ausland abgeschlossen und möchten in Sachsen-Anhalt eine Laufbahnbefähigung erhalten? Informieren Sie sich hier.

Wenn Sie einen Mastergrad oder gleichwertigen Abschluss auf folgenden Gebieten im Ausland erworben haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Laufbahnbefähigung „Archivdienst, Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt“ beantragen:

  • Geschichtswissenschaften,
  • Rechtswissenschaften oder
  • Informationswissenschaften
  • oder eine andere geeignete Fachrichtung

Mit der Laufbahnbefähigung können Sie in ein Beamtenverhältnis eingestellt werden.

 

Wenden Sie sich an das Ministerium für Inneres und Sport.

 

Keine.

 

Bis zu EUR 600,00.

Soweit die Anerkennung von der Absolvierung von Anpassungslehrgängen oder Leistungskontrollen abhängig gemacht wird, können weitere Kosten entstehen. Informationen hierzu erhalten Sie von der zuständigen Stelle.

 

  • Identitätsnachweis
  • Angabe Ihres gegenwärtigen Wohnortes
  • tabellarische Aufstellung Ihrer absolvierten Studiengänge und ausgeübten einschlägigen Erwerbstätigkeiten
  • im Ausland erworbene Studiennachweise
  • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Befähigungsnachweise, sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind oder sein könnten
  • Erklärung, ob und bei welcher Stelle Sie bereits einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt haben,
  • Gegebenenfalls Bescheid über die Feststellung

Sollten weitere Unterlagen erforderlich sein, wird sich die zuständige Stelle mit Ihnen in Verbindung setzen.

Alle Unterlagen sind in der Regel in deutscher Sprache im Original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen. Sind die Unterlagen in einer anderen Sprache verfasst, benötigen Sie eventuell zusätzlich eine Übersetzung von einem öffentlich bestellten (beeidigten) Übersetzer. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

 

  • Mastergrad oder gleichwertiger Studienabschluss der Geschichte, Rechtswissenschaft, Informationswissenschaft oder anderer geeigneter Fachrichtungen,
  • anschließendes verwaltungsinternes Studium, das dem Vorbereitungsdienst mit archivarischer Staatsprüfung vergleichbar ist
  • Kenntnisse einer modernen Fremdsprache mindestens auf dem Niveau B 2 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen und Grundkenntnisse der lateinischen Sprache

Rechtsbehelf

Sofern Sie mit der Entscheidung der zuständigen Stelle nicht einverstanden sind, stehen Ihnen die Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung frei (Widerspruchsverfahren, Klageverfahren). Die genauen Details entnehmen Sie bitte jeweils den Bescheiden der zuständigen Stelle.

Rechtsgrundlage

§ 17 Landesbeamtengesetz (LBG LSA)

 


Ansprechpartner

Ministerium für Inneres und Sport

Halberstädter Straße 2, am 'Platz des 17. Juni'
39112 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 567-5504
0391 567-5519
pressestelle[at]mi.sachsen-anhalt.de
www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=4231

Quelle der Inhalte: Landesportal ST