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Lärmschutz: Benutzung von Arbeitsgeräten zwischen 20 und 7 Uhr - Ausnahmegenehmigung

Einschlägige Regelungen über den Betrieb von motorgetriebenen Maschinen, Werkzeugen sowie Gartengerätschaften enthalten das Bundes-Immissionsschutzgesetz -BImSchG- in Verbindung mit der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung -32. BImSchV-. Diese Regelungen richten sich grundsätzlich sowohl an Unternehmer als auch an Privatpersonen.

So dürfen gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 der 32. BImSchV Geräte und Maschinen in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten im Freien an Sonn- und Feiertagen ganztätig sowie an Werktagen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr nicht betrieben werden. Spezielle Regelungen bestehen für Freischneider, Grastrimmer und Graskantenschneider, Laubbläser sowie Laubsammler, die nicht das gemeinschaftliche Umweltzeichen (europäische Umweltzeichen) tragen oder nicht den Anforderungen an die zulässigen Schallleistungspegel der Stufe II in Artikel 12 der Richtlinie 2000/14/EG entsprechen. Diese dürfen auch in der Zeit zwischen 7:00 Uhr und 9:00 Uhr, 13:00 Uhr und 15:00 Uhr sowie 17:00 Uhr und 20:00 Uhr nicht betrieben werden.

 

Wenden Sie sich an Ihren Landkreis oder kreisfreie Stadt.

 

Beantragung der Ausnahmegenehmigung vor Beginn der Arbeiten.

 

EUR 50,00 bis EUR 1.100,00

 

Der Rechtsbehelf wird im Genehmigungsbescheid genannt.

Rechtsgrundlage

§ 7 Abs. 2 der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV)

 

Der Antrag bedarf keiner besonderen Form.

 


Ansprechpartner

Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe

Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-141
039204 781-440
gewerbe[at]hohe-boerde.de
www.hoheboerde.de

Herr Eckhardt Marschke

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe

Herr Eckhardt Marschke

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe

Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Immissionsschutz

Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben, Stadt
+49 3904 7240-4336
+49 3904 7240-54150
natur-umwelt[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/struktur/dezernat-3/amt-fuer-planung-und-umwelt/sachgebiet-immissionsschutz

Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben, Stadt

Herr Stefan Heider

Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Immissionsschutz

Herr Stefan Heider

Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Immissionsschutz

Quelle der Inhalte: Landesportal ST