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Längere tägliche Arbeitszeit beantragen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen eine längere tägliche Arbeitszeit bewilligen lassen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen eine Ausnahmebewilligung für längere tägliche Arbeitszeiten bewilligen lassen.

Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.

Eine Abweichung von den Regelungen zur Arbeitszeit ist möglich für:

  • kontinuierliche Schichtbetriebe
  • Bau- und Montagestellen
  • Saison- und Kampagnenbetriebe

Für kontinuierliche Schichtbetriebe kann Ihnen eine längere tägliche Arbeitszeit bewilligt werden, um zusätzliche Freischichten zu erreichen.

Bei Saison- und Kampagnenbetrieben können Ihnen für die Zeit der Saison oder Kampagne längere tägliche Arbeitszeiten bewilligt werden. Die Verlängerung der Arbeitszeit wird durch eine entsprechende Verkürzung zu anderen Zeiten ausgeglichen. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes sind sowohl bei kontinuierlichen Schichtbetrieben als auch bei Saison- und Kampagnenbetrieben tägliche Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden grundsätzlich nicht zulässig.

Für Bau- und Montagestellen kann ohne besondere Voraussetzungen eine längere tägliche Arbeitszeit über 8 Stunden hinaus bewilligt werden.

Sie haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmebewilligung.

Kurztext

  • Abweichen von Regelungen zur Arbeitszeit Bewilligung
  • abweichend von den Regelungen zur Arbeitszeit ist eine höhere tägliche Arbeitszeit möglich für:
    • kontinuierliche Schichtbetriebe
    • Bau- und Montagestellen
    • Saison- und Kampagnenbetriebe
  • dafür ist eine Bewilligung zu beantragen, die nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt wird
  • Bewilligung ist befristet
  • zuständig: örtlich zuständige Behörde für Arbeitsschutz

 

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.

 

Für alle Betriebe:

  • Angaben zur Tätigkeit
  • Anzahl der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, für die eine Bewilligung erteilt werden soll
  • Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin im Betrieb mit Kontaktdaten
  • Gefährdungsbeurteilung (insbesondere auch im Hinblick auf psychische Belastungen durch längere Arbeitszeiten)
  • Stellungnahme des Betriebsarztes oder der Betriebsärztin
  • Stellungnahme des Betriebsrats (falls vorhanden)
  • Stellungnahme der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Zusätzlich bei kontinuierlichen Schichtbetrieben:

  • Dienst-/Schichtpläne, die belegen, dass durch die Arbeitszeitverlängerung zusätzliche Freischichten entstehen
  • Ablaufpläne für Tag- und Nachtschichten, aus denen insbesondere auch die Pausenmöglichkeiten ersichtlich sind

Zusätzlich bei Bau- und Montagestellen:

  • Angaben zu Art und Schwere der Arbeit
  • Gestaltung der Arbeitszeit
  • Entfernung zwischen Arbeitsort und Wohnort
  • Dauer der Ruhezeit am Wohnort

Zusätzlich bei Saison- und Kampagnebetrieben:

  • Angaben zur Saison beziehungsweise Kampagne
  • Gestaltung der Arbeitszeit
  • Zeitraum, in dem die Arbeitszeit verkürzt wird

 

Sie können eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit Ihrer Arbeitnehmenden unter folgenden Voraussetzungen beantragen:

für einen kontinuierlichen Schichtbetrieb

  • wenn zusätzliche Freischichten erreicht werden. Zusätzliche Freischichten liegen vor, wenn durch die Verlängerung der Arbeitszeit für die betroffenen Arbeitnehmer mehr freie zusammenhängende Tage zur Verfügung stehen als vorher.

für Bau- und Montagestellen

  • wenn der Einsatzort vom Wohnort der Arbeitnehmer weit entfernt ist und den Beschäftigten für die verlängerte Arbeitszeit auf der Bau- oder Montagestelle eine entsprechend längere Ruhezeit am Wohnort sichergestellt ist.

Für Ihren Saison- oder Kampagnebetrieb

  • wenn ein außergewöhnlicher Arbeitsanfall besteht, der nicht durch andere organisatorische Maßnahmen aufgefangen werden kann.

Rechtsgrundlage

§ 15 Absatz 1 Nummern 1 und 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

 


Ansprechpartner

Landesamt für Verbraucherschutz

Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale), Stadt
0345 52162200
0345 5643439
lav-bus[at]sachsen-anhalt.de
verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/

Montag 07:00 – 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch 07:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag 07:00 – 16:00 Uhr

Freitag 07:00 – 15:30 Uhr

Samstag geschlossen

Sonntag geschlossen

Quelle der Inhalte: Landesportal ST