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Jahresmeldung über kommerziellen Aalfang abgeben

Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen, müssen Sie für jeden Fangvorgang schriftliche Aufzeichnungen als Jahresmeldung an die obere Fischereibehörde senden.

Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen, müssen Sie jeden Fangtag dokumentieren.

Sie können die Jahresmeldung mithilfe des Online-Dienstes abgeben oder Ihre Aufzeichnungen postalisch an die Behörde versenden.

In Ihrer Jahresmeldung geben Sie das Fanggebiet, das Fanggewicht der Aale, den prozentualen Anteil der Blankaale sowie die Art, Anzahl und die Einsatzzeit der verwendeten Fanggeräte an.

Kurztext

  • Meldung Aalbewirtschaftungspläne – kommerzieller Fischfang Entgegennahme
  • Aufzeichnungen für jeden Fangtag erstellen
  • Aufzeichnungen für das Kalenderjahr zusammenfassen
  • Jahresmeldung zum Aalfang zusenden
  • Aufzeichnungen 5 Jahre aufbewahren
  • Anmeldung online oder schriftlich
  • Voraussetzung: keine

 

Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

 


Ansprechpartner

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit

Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale), Stadt
0345 514-0
0345 514-2663
poststelle[at]lvwa.sachsen-anhalt.de
www.lvwa.sachsen-anhalt.de

Postanschrift:
06003 Halle (Saale), Stadt

Auf Grund der Lage im Zusammenhang mit der Corona-​Pandemie finden im Landesverwaltungsamt in allen seinen Dienstgebäuden in Halle (Saale), Magdeburg und Dessau-​Roßlau keine Sprechstunden oder spontane Beratungsgespräche statt.

Dabei wird die Arbeit der Behörde selbstverständlich nicht eingestellt, aber es wird gebeten, von persönlichen Besuchen Abstand zu nehmen, um die Verbreitung des Coronavirus auf diesem Wege einzuschränken. Nach wie vor steht das Landesverwaltungsamt allen Kunden mit Rat und Tat zur Verfügung. Anliegen können in den einzelnen Referaten per E-​Mail oder telefonisch geklärt werden.

Quelle der Inhalte: Landesportal ST