Internationaler Führerschein
Internationaler Führerschein
Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in manchen, vor allem außereuropäischen Staaten benötigt.
Für befristete Aufenthalte in manchen, vor allem außereuropäischen Staaten, werden Internationale Führerscheine benötigt. Internationale Führerscheine können bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Führerscheinstelle beantragt werden. Internationale Führerscheine sind nur befristet gültig. Bei der Beantragung muss der Antragsteller im Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Kurztext
- Internationaler Führerschein Ausstellung
- für befristete Aufenthalte in manchen Staaten werden internationale Führerscheine benötigt
- Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat muss bei Antragstellung vorliegen
- zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben
Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Zur Beantragung ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis / Reisepass)
- gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
- gültiger EU-/EWR-Führerschein nach einem ab 01.01.1999 zu verwendenden Muster oder gültiger Drittstaatenführerschein, gegebenenfalls mit Übersetzung
- aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
- Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat
- Vollendung des 18. Lebensjahres
Rechtsgrundlage
§§ 25a und 25b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig.
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Führerscheine
Triftstraße 10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-3610
+49 3904 7240-53670
strassenverkehr[at]landkreis-boerde.de
Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331
Haldensleben, Stadt
Standort Haldensleben
Mo. 8:00 - 12:00 Uhr
Di. 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr. 8:00 - 11:30 Uhr
Standort Oschersleben
Mo. geschlossen
Di. 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi. 8:00 - 12:00 Uhr
Do. 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr. 8:00 - 11:30 Uhr
Herr Marcel Schewe
Mitarbeiter Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Führerscheine
Kontakt herunterladen
+49 3904 7240-3650
+49 3904 7240-3670
strassenverkehr[at]landkreis-boerde.de
Herr Marcel Schewe
Mitarbeiter Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Führerscheine
Kontakt herunterladen
+49 3904 7240-3650
+49 3904 7240-3670
strassenverkehr[at]landkreis-boerde.de
Quelle der Inhalte: Landesportal ST