Immissionsschutz: Anlagenüberprüfung durch Sachverständige anordnen
Immissionsschutz: Anlagenüberprüfung durch Sachverständige anordnen
Im Rahmen der Überwachung von Industrie- und Gewerbebetrieben können die Überwachungsbehörden Messungen der Emissionen und Immissionen und sicherheitstechnische Prüfungen durch Sachverständige anordnen.
Die zuständige Überwachungsbehörde kann im Rahmen der Überwachung von genehmigungsbedürftigen oder nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Messungen der Emissionen und Immissionen sowie sicherheitstechnische Prüfungen gegenüber den Betreibern der Anlagen anordnen. Die Messungen oder sicherheitstechnischen Prüfungen sind von Stellen oder Sachverständigen durchzuführen, die ihre Kompetenz nachgewiesen haben und nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz bekannt gegeben (notifiziert) wurden.
Die Anforderungen für die Bekanntgabe von Sachverständigen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind in der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) geregelt.
Entsprechend notifizierte Messstellen und Sachverständige lassen sich im Recherchesystem Messstellen und Sachverständige im Modul Immissionsschutz finden.
Recherchesystem Messstellen und Sachverständige
Kurztext
- Anlagenüberprüfung durch Sachverständige Anordnung
- Industrie- und Gewerbebetrieben können Messungen der Emissionen und Immissionen und sicherheitstechnische Prüfungen durch Sachverständige angeordnet werden.
Wenden Sie sich an die Immissionschutzbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Recherchesystem Messstellen und Sachverständige (ReSyMeSa)
Für entsprechende Anordnungen fallen Gebühren nach den jeweiligen Gebührenregelungen auf dem Gebiet des Immissionsschutzes der Länder an.
Gegen die behördliche Anordnung kann Widerspruch eingelegt werden.
Rechtsgrundlage
§ 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
§ 26 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
§ 28 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
§ 29 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
§ 29a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
§ 29b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
Ansprechpartner
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Immissionsschutz, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale), Stadt
0345 514-2500
0345 514-2512
poststelle[at]lvwa.sachsen-anhalt.de
www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Postanschrift:
06003
Halle (Saale), Stadt
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Mitarbeiter Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Immissionsschutz, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung
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Quelle der Inhalte: Landesportal ST