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Immissionsschutz: Anlagenüberprüfung durch Sachverständige anordnen

Im Rahmen der Überwachung von Industrie- und Gewerbebetrieben können die Überwachungsbehörden Messungen der Emissionen und Immissionen und sicherheitstechnische Prüfungen durch Sachverständige anordnen.

Die zuständige Überwachungsbehörde kann im Rahmen der Überwachung von genehmigungsbedürftigen oder nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Messungen der Emissionen und Immissionen sowie sicherheitstechnische Prüfungen gegenüber den Betreibern der Anlagen anordnen. Die Messungen oder sicherheitstechnischen Prüfungen sind von Stellen oder Sachverständigen durchzuführen, die ihre Kompetenz nachgewiesen haben und nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz bekannt gegeben (notifiziert) wurden.

Die Anforderungen für die Bekanntgabe von Sachverständigen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind in der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) geregelt.

Entsprechend notifizierte Messstellen und Sachverständige lassen sich im „Recherchesystem Messstellen und Sachverständige“ im Modul Immissionsschutz finden.

Recherchesystem Messstellen und Sachverständige

Kurztext

  • Anlagenüberprüfung durch Sachverständige Anordnung
  • Industrie- und Gewerbebetrieben können Messungen der Emissionen und Immissionen und sicherheitstechnische Prüfungen durch Sachverständige angeordnet werden.

 

Wenden Sie sich an die Immissionschutzbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Recherchesystem Messstellen und Sachverständige (ReSyMeSa)

 

Für entsprechende Anordnungen fallen Gebühren nach den jeweiligen Gebührenregelungen auf dem Gebiet des Immissionsschutzes der Länder an.

 


Ansprechpartner

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Immissionsschutz, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung

Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale), Stadt
0345 514-2500
0345 514-2512
poststelle[at]lvwa.sachsen-anhalt.de
www.lvwa.sachsen-anhalt.de

Postanschrift:
06003 Halle (Saale), Stadt

Auf Grund der Lage im Zusammenhang mit der Corona-​Pandemie finden im Landesverwaltungsamt in allen seinen Dienstgebäuden in Halle (Saale), Magdeburg und Dessau-​Roßlau keine Sprechstunden oder spontane Beratungsgespräche statt.

Dabei wird die Arbeit der Behörde selbstverständlich nicht eingestellt, aber es wird gebeten, von persönlichen Besuchen Abstand zu nehmen, um die Verbreitung des Coronavirus auf diesem Wege einzuschränken. Nach wie vor steht das Landesverwaltungsamt allen Kunden mit Rat und Tat zur Verfügung. Anliegen können in den einzelnen Referaten per E-​Mail oder telefonisch geklärt werden.

Herr Michael Zorn

Mitarbeiter Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Immissionsschutz, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung

Herr Michael Zorn

Mitarbeiter Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Immissionsschutz, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung

Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Immissionsschutz

Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben, Stadt
+49 3904 7240-4336
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natur-umwelt[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/struktur/dezernat-3/amt-fuer-planung-und-umwelt/sachgebiet-immissionsschutz

Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben, Stadt

Herr Stefan Heider

Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Immissionsschutz

Herr Stefan Heider

Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Immissionsschutz

Quelle der Inhalte: Landesportal ST