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Hundehaltung ändern wegen Wechsel des Haftpflichtversicherers

Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über einen Wechsel des Haftpflichtversicherers unterrichten.

Über eine Änderungsmitteilung erteilt die zuständige Stelle eine Bescheinigung.

Kurztext

 

Die Zuständigkeit liegt beim Versicherungsunternehmen.

 

Die Mitteilung muss umgehend erfolgen.

 

Es werden gegebenenfalls Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

 


Ansprechpartner

Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe

Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-141
039204 781-440
gewerbe[at]hohe-boerde.de
www.hoheboerde.de

Herr Frank Bergeest

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe

Herr Frank Bergeest

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe

Quelle der Inhalte: Landesportal ST