Hundehaltung ändern wegen Wechsel des Haftpflichtversicherers
Hundehaltung ändern wegen Wechsel des Haftpflichtversicherers
Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über einen Wechsel des Haftpflichtversicherers unterrichten.
Über eine Änderungsmitteilung erteilt die zuständige Stelle eine Bescheinigung.
Kurztext
Die Zuständigkeit liegt beim Versicherungsunternehmen.
Die Mitteilung muss umgehend erfolgen.
Es werden gegebenenfalls Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpartner
Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe
Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-140
039204 781-410
ordnungsamt[at]hohe-boerde.de
www.hohe-boerde.de
Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Herr Frank Bergeest
Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe
Sachbearbeiter/in
Kontakt herunterladen
039204 781-142
Herr Frank Bergeest
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Quelle der Inhalte: Landesportal ST