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Hundehaltung Abmeldung wegen Abgabe des Hundes

Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über die Abgabe des Hundes unter Angabe des Abgabetages unterrichten.

Die Halterin oder der Halter eines im Einzelfall gefährlichen Hundes muss darüber hinaus bei Aufgabe des Haltens des Hundes den Namen und Anschrift der neuen Hundehalterin oder des neuen Hundehalters unverzüglich schriftlich der zuständigen Stelle mitteilen.
 

Kurztext

Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über die Abgabe des Hundes unter Angabe des Abgabetages unterrichten.

Die Halterin oder der Halter eines im Einzelfall gefährlichen Hundes muss darüber hinaus bei Aufgabe des Haltens des Hundes den Namen und Anschrift der neuen Hundehalterin oder des neuen Hundehalters unverzüglich schriftlich der zuständigen Stelle mitteilen.
 

 

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.

 

Es müssen gegebenenfalls Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

 

Es werden Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) erhoben.

Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA)

 

Es werden gegebenenfalls Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

 


Ansprechpartner

Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe

Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-141
039204 781-440
gewerbe[at]hohe-boerde.de
www.hoheboerde.de

Herr Frank Bergeest

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe

Herr Frank Bergeest

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe

Quelle der Inhalte: Landesportal ST