Hundehaltung abmelden
Hundehaltung abmelden
Die Haltung eines Hundes müssen Sie abmelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Kurztext
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hund gemeldet ist.
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Es fallen keine Gebühren an.
- ausgefülltes Abmeldeformular
Ansprechpartner
Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe
Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-140
039204 781-410
ordnungsamt[at]hohe-boerde.de
www.hohe-boerde.de
Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Herr Frank Bergeest
Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe
Sachbearbeiter/in
Kontakt herunterladen
039204 781-142
Herr Frank Bergeest
Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe
Sachbearbeiter/in
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039204 781-142
Quelle der Inhalte: Landesportal ST