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Handelsregister Eintragung beantragen

Erfordert Ihr gewerbliches Unternehmen einen Geschäftsbetrieb, der nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichtet ist (Hinweise sind z.B. eine weiträumigere, vor allem internationale Tätigkeit, größere Lagerhaltung, das Umsatzvolumen beziehungsweise die Beschäftigtenzahl), so ist die Eintragung in das Handelsregister verpflichtend.

Bestimmte Änderungen Ihres Unternehmens müssen Sie in der gleichen Weise im Handelsregister eintragen lassen.

Kurztext

Bestimmte Änderungen Ihres Unternehmens müssen Sie in der gleichen Weise im Handelsregister eintragen lassen.

 

Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht Stendal als zentrales Registergericht.

 

Für Eintragungen in das Handelsregister werden Festgebühren nach der Handelsregistergebührenverordnung erhoben.

 

  • öffentlich beglaubigte Anmeldung zum Handelsregister
  • Je nach Rechtsform Ihres Unternehmens und Art der einzutragenden Tatsachen sind weitere Unterlagen vorzulegen (teilweise auch vom Notar zu beglaubigen)

Welche Unterlagen Sie im Einzelfall vorlegen müssen, erfahren Sie bei der Notarin / dem Notar und der IHK.

 


Ansprechpartner

Amtsgericht Stendal

Scharnhorststraße 40
39576 Stendal
03931 580
03931 582000
ag-sdl[at]justiz.sachsen-anhalt.de
ag-sdl.sachsen-anhalt.de

Postanschrift:
Postfach 10 11 55
39551 Stendal

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal ST