Handelsregister Abschrift beantragen
Handelsregister Abschrift beantragen
Zu Informationszwecken kann beim Registergericht ein Ausdruck aus dem elektronisch geführten Handelsregister beantragt werden.
Soweit Schriftstücke nur in Papierform vorliegen, werden Abschriften gefertigt.
Kurztext
Soweit Schriftstücke nur in Papierform vorliegen, werden Abschriften gefertigt.
Wenden Sie sich an das Amtsgericht Stendal.
Abschriften und Ausdrucke
- Ausdruck oder unbeglaubigte Kopie: 10,00 Euro
- amtlicher Ausdruck oder beglaubigte Kopie: 20,00 Euro
Elektronische Übermittlung anstelle eines Ausdrucks
- unbeglaubigte Datei: 5,00 Euro
- beglaubigte Datei: 10,00 Euro
Ansprechpartner
Amtsgericht Stendal
Scharnhorststraße 40
39576 Stendal
03931 580
03931 582000
ag-sdl[at]justiz.sachsen-anhalt.de
ag-sdl.sachsen-anhalt.de
Postanschrift:
Postfach 10 11 55
39551
Stendal
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal ST